Wem gehören die Rücklagen bei Verkauf einer Eigentumswohnung

4,60 Stern(e) 5 Votes
H

HB-NH2015

Schwiegervati hat eine vermietetee Eigentumswohnung in einem 10-Familienhaus verkauft.

Verwaltet wird das Ganze durch eine Immobilienfirma die von allen Eigentümern über die monatlichen Nebenkosten (nicht die Nebenkosten der Mieter) auch Rücklagen für größere Reparaturen oder Vorfälle einbehält.
Diese haben aktuell einen Stand von etwa 1.500 € je Wohneinheit.

Nun wurde von ihm vor dem Verkauf vergessen das Thema Rücklagen anzusprechen bzw. es in den Kaufpreis einzupreisen. Notarvertrag ist unterschrieben. Übergabe im März 2016.

Sind die Rücklagen "Teil der verkauften Wohnung"? Wem gehören Sie nach Verkauf?
Werden sie dem Schwiegervater ausgezahlt und der neue Eigentümer muss selbst den Topf entsprechend aufstocken bzw. macht es Sinn das zu fordern oder muss Schwiegervati das Geld als Verloren verbuchen weil es mit dem Wohnungsverkauf in das Eigentum des Käufers übergeht.
 
B

Bauexperte

Hallo,

... oder muss Schwiegervati das Geld als Verloren verbuchen weil es mit dem Wohnungsverkauf in das Eigentum des Käufers übergeht.
Ja. Das ist die sog. Instandhaltungsrücklage.

Weder Verkäufer noch Käufer können sich die Instandhaltungsrücklage auszahlen lassen, sie verbleibt immer bei der Wohnung - gehört auch nicht wirklich dem neuen Eigentümer. Deshalb hätte Dein Vater sie beim Verkauf berücksichtigen müssen; jetzt hat er leider das Nachsehen. Er kann zwar mit den neuen Eigentümern über seinen Irrtum sprechen - auf eine eventuelle Erstattung müssen sie aber nicht eingehen.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
D

Doc.Schnaggls

Hallo,

die gebildeten Rücklagen gehören der Eigentümergemeinschaft als juristische Person - nicht den einzelnen Eigentümern.

Insofern verbleibt dieses Geld beim Verkauf auch bei der Eigentümergemeinschaft, in die der neue Sondereigentumsinhaber eintritt.

Üblicherweise wird dies auch im notariellen Kaufvertrag schriftlich fixiert - hier hat wohl der Notar ein bisschen "geschlafen".

Ähnlich verhält es sich mit Gewährleistungsansprüchen für die verkaufte Wohnung und / oder mitverkauftes Zubehör: Diese müssen ebenfalls im Notarvertrag aufgeführt werden, damit sie auf den neuen Eigentümer übergehen.

Grüße,

Dirk
 
tomtom79

tomtom79

Warum verschmerzen? Das ist üblich und auch richtig so.

@doc warum sollten die aufgeführt werden sie sind Bestandteile der Wohnung wie Türen Fenster usw.
Rücklagen können aber positiv auf den Kaufpreis wirken. Wobei es ist sogar besser sie nicht anzugeben für den Käufer, da sie sich auf die Grunderwerbsteuer auswirken.
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3122 Themen mit insgesamt 42281 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Wem gehören die Rücklagen bei Verkauf einer Eigentumswohnung
Nr.ErgebnisBeiträge
1Instandhaltungsrücklage - Pflicht? Ab welchem Alter des Hauses? 19
2Finanzierungsplanung mit vermieteter Wohnung 17
3Wohnung der Eltern unter Marktwert kaufen 19
4Bewertung Grundriss 3 Zi Wohnung 73
5Kauf einer alten Wohnung, Sanierungskosten 21
6Einschätzung Finanzierung, Haus oder Wohnung 18
7Kostenplanung Einfamilienhaus inkl. Grundstück, Nebenkosten, Architekten 32
8Baukosten und Finanzierung für Wohnung oder Haus 132
9Wohnung geerbt, wann verkaufen? 35
10Wohnung verkaufen Zins mitnehmen und neu Bauen 30
11Kein Haus, nur eine Wohnung: Bäder winzig 11
12Umbau bestehende EG Wohnung - zus. Büro 49
13Grundriss Zweifamilienhaus Wohnung EG und DG 25
14Wohnung verkaufen Kredit auf Haus übernehmen machbar? 16
15Grundstück und Nebenkosten - Bausumme realistisch? 16
16Lampen für die ganze Wohnung - Tipps gewünscht 26
17Notarvertrag. zu beachten? Was in den Vertrag mit aufzunehmen? 13
18Grundriss Penthouse Wohnung anders planen 18
19Kauf Wohnung, anschließend Kauf/Tausch Haus - Tipps 23

Oben