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HB-NH2015
Schwiegervati hat eine vermietetee Eigentumswohnung in einem 10-Familienhaus verkauft.
Verwaltet wird das Ganze durch eine Immobilienfirma die von allen Eigentümern über die monatlichen Nebenkosten (nicht die Nebenkosten der Mieter) auch Rücklagen für größere Reparaturen oder Vorfälle einbehält.
Diese haben aktuell einen Stand von etwa 1.500 € je Wohneinheit.
Nun wurde von ihm vor dem Verkauf vergessen das Thema Rücklagen anzusprechen bzw. es in den Kaufpreis einzupreisen. Notarvertrag ist unterschrieben. Übergabe im März 2016.
Sind die Rücklagen "Teil der verkauften Wohnung"? Wem gehören Sie nach Verkauf?
Werden sie dem Schwiegervater ausgezahlt und der neue Eigentümer muss selbst den Topf entsprechend aufstocken bzw. macht es Sinn das zu fordern oder muss Schwiegervati das Geld als Verloren verbuchen weil es mit dem Wohnungsverkauf in das Eigentum des Käufers übergeht.
Verwaltet wird das Ganze durch eine Immobilienfirma die von allen Eigentümern über die monatlichen Nebenkosten (nicht die Nebenkosten der Mieter) auch Rücklagen für größere Reparaturen oder Vorfälle einbehält.
Diese haben aktuell einen Stand von etwa 1.500 € je Wohneinheit.
Nun wurde von ihm vor dem Verkauf vergessen das Thema Rücklagen anzusprechen bzw. es in den Kaufpreis einzupreisen. Notarvertrag ist unterschrieben. Übergabe im März 2016.
Sind die Rücklagen "Teil der verkauften Wohnung"? Wem gehören Sie nach Verkauf?
Werden sie dem Schwiegervater ausgezahlt und der neue Eigentümer muss selbst den Topf entsprechend aufstocken bzw. macht es Sinn das zu fordern oder muss Schwiegervati das Geld als Verloren verbuchen weil es mit dem Wohnungsverkauf in das Eigentum des Käufers übergeht.