Vertragsprüfung Grundstückskauf

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S

sauerpeter

Hallo Leute,

habt ihr den Entwurf vom Notar prüfen lassen oder nicht? Wir überlegen, ob wir das machen. Klar kann es vor "gemeinen" oder unklaren Passagen schützen, aber im Grunde wollen wir uns vor Terminabsprache unklare Passagen im Vertrag telefonisch vom Notar erklären lassen. Einige Dinge sind ja auch gut und verständlich beschrieben.
Was meint ihr?
Oder kann man den hier im Forum mal gegenlesen lassen?
 
N

nordanney

Lass Dir vorab die Dir unklaren Passagen vom Notar erklären (in der Beurkundung liest er auch den gesamten Vertrag noch einmal vor und Ihr könnt zusätzlich noch frage) - dafür wird er bezahlt und dies ist seine Aufgabe!

Zwingend Geld für eine weitere rechtliche Prüfung könnt Ihr natürlich in die Hand nehmen, macht i.d.R. aber keinen Sinn.
 
B

Bieber0815

Zwingend Geld für eine weitere rechtliche Prüfung könnt Ihr natürlich in die Hand nehmen, macht i.d.R. aber keinen Sinn.
Oh, Vorsicht, ich würde sagen, das kommt darauf an!

Mein Rat:
- Alles (!) vor dem eigentlichen Notartermin klären. Im Termin wird zwar alles vorgelesen, aber wie soll man da noch Änderungen einbringen? In der Praxis wird das eher nicht passieren, es sei dann, man ist gewillt, den Termin platzen zu lassen. Notare lesen übrigens sehr (!) schnell (ich kenn zwei, muss also bei allen so sein ).
- Der Notar ist von Rechts wegen unabhängig, häufig hat er aber bessere Beziehungen zur Gegenseite (der normale Käufer sieht den Notar nur 1 x im Leben). Er klärt nur über die Rechtsfolgen auf, weist bestenfalls auf grobe Schnitzer hin. Wenn sinnvolle Dinge fehlen, wird man es kaum vom Notar erfahren.
- Eine parteiische solide Beratung in Deinem Sinne, gibt es beim Notar nicht. (--> Fachanwalt aufsuchen.)

Kommt natürlich auch darauf an, was gekauft werden soll. Nur ein Grundstück von der Gemeinde? Dürfte nicht viel schief gehen ... Grundstück und Haus vom Bauträger? Besser prüfen lassen!
 
B

Baustelle2016

Hast Du denn den Vertrag schon gelesen? Wenn ja, weißt Du doch die Passagen, die unklar sind. Nachfragen konnten wir beim Notartermin schon, aber -der Teufel steckt im Detail- bei uns waren es die scheinbar einfachen Klauseln, die uns ein paar Kopfschmerzen bereitet haben. Rückblickend, hätte uns wahrscheinlich jeder Anwalt vor dem Vertrag gewarnt. Es ist aber alles gut gegangen. (Eine Klausel besagte, dass die verkaufende Erbengemeinschaft von 6 Personen das Grundstück, welches auf 5 Parteien aufgeteilt werden sollte, nur "in einem Schwung" verkauft - also wenn 5 Käufer unterschreiben. Dummerweise sprang am Tag des Notartermins und nach unserer Unterschrift (!) der 5. Käufer ab - mit der Folge, dass der Vertrag "schwebend unwirksam" war. Das hieß, dass bis zur abschließenden Klärung unser Geld zwar gebunden war, wir aber auch nicht einfach so vom Vertrag zurücktreten konnten. Nach 4 Wochen war dann ein 5. Käufer gefunden und die Verkäufer waren einverstanden, so dass alles glimpflich ausgegangen ist. Aber es hätte eben auch anders kommen können - und dann wären sicher zusätzliche Kosten entstanden (wer auch immer die hätte bezahlen müssen). Insofern... genau durchlesen und auf mögliche Fallen achten. Und im Zweifel einen befreundeten Juristen um kostenlosen Rat bitten. Das lieben die. Warum haben wir das nicht gemacht? Tja, vielleicht weil wir mit so viel (eigentlich war es ganz wenig, aber eben an entscheidender Stelle) Pech nicht gerechnet hatten. Und, wir fanden das Konstrukt erst mal gar nicht so kompliziert (der Notar übrigens schon).
 
B

Bauexperte

Hallo,

Eine Klausel besagte, dass die verkaufende Erbengemeinschaft von 6 Personen das Grundstück, welches auf 5 Parteien aufgeteilt werden sollte, nur "in einem Schwung" verkauft - also wenn 5 Käufer unterschreiben.
Dieses Vorgehen ist nicht unüblich; nicht jede Erbengemeinschaft akzeptiert, "x" mal zum Notar zu gehen. Unabhängig davon, daß es schon schwierig genug ist, sie überhaupt auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen

Insofern und da es der ausdrückliche Wunsch der Erbengemeinschaft war, hätte ein RA nichts am Status quo können.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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