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daytona
Das kann ich so nicht nachvollziehen bzw macht das doch keinen Sinn!!! Folgendes Gedankenspiel:bereits bestehende Bäume haben Bestandsschutz - die Abstände gelten für Neuanpflanzungen.
Grundstückseigentümer B pflanzt einen Baum 3m von der Grundstücksgrenze (unterhalb des zulässigen Grenzabstandes) zu Grundstückseigentümer A auf seinen Grund und Boden, jedoch nicht sichtbar hinter einer Mauer oder Hecke. Nach 4Jahren ist dieser Baum 3m hoch. Nun erst merkt das auch A bzw fühlt sich von dem Baum gestört. -> Was würde das denn dann bedeuten? Der Baum hat Bestandsschutz da er schon 4Jahre steht? Was wäre denn z.Bsp., wenn Eigentümer A sich auch 5 Jahre nicht an dem Baum stört der vielleicht nun schon 6m hoch ist und sein Grundstück verkauft und der neue Eigentümer sich dann aber gestört fühlt?
Haben Sie vielleicht ähnliche Erfahrungen oder Beispiele für ihr Argument zum Bestandsschutz erlebt???