R
R.Hotzenplotz
Hallo,
es geht um ein Grundstück in NRW. Der Bebauungsplan schreibt eine 1,5 geschossige Bebauung mit einem Satteldach vor. Flachdach also nicht erlaubt.
Nun finde ich Dachschrägen im OG nicht gerade toll. Es gibt ja auch Häuser mit zwei Vollgeschossen und Satteldach oben darauf, wo das Dach aber nicht mehr ausgebaut werden kann. Hat man eine Chance, sowas mit den Verantwortlichen zu verhandeln oder kann man da nur etwas ganz altmodisches bauen, wo man sich im ganzen OG über die Dachschrägen und die damit verbundenen fehlenden Stellmöglichkeiten sowie das für meinen Geschmack negativ empfundene Wohlfühlgefühl in diesen Räumen ärgert?
Habe leider den genauen Wortlaut des Bebauungsplan nicht vorliegen, da lediglich eine mündliche Auskunft bei der zuständigen Behörde eingeholt wurde.
Ist ein Baugebiet von Anfang der 80er, wo halt auch nur altmodische Häuser stehen.
es geht um ein Grundstück in NRW. Der Bebauungsplan schreibt eine 1,5 geschossige Bebauung mit einem Satteldach vor. Flachdach also nicht erlaubt.
Nun finde ich Dachschrägen im OG nicht gerade toll. Es gibt ja auch Häuser mit zwei Vollgeschossen und Satteldach oben darauf, wo das Dach aber nicht mehr ausgebaut werden kann. Hat man eine Chance, sowas mit den Verantwortlichen zu verhandeln oder kann man da nur etwas ganz altmodisches bauen, wo man sich im ganzen OG über die Dachschrägen und die damit verbundenen fehlenden Stellmöglichkeiten sowie das für meinen Geschmack negativ empfundene Wohlfühlgefühl in diesen Räumen ärgert?
Habe leider den genauen Wortlaut des Bebauungsplan nicht vorliegen, da lediglich eine mündliche Auskunft bei der zuständigen Behörde eingeholt wurde.
Ist ein Baugebiet von Anfang der 80er, wo halt auch nur altmodische Häuser stehen.