Zweigeschössige Bauweise ist erlaubt, Dachneigung 20° bis 50°. Somit sollten Walmdach bzw. Zeltdach erlaubt sein.
Grundstück ca. 22,2m x 35,3m
Das Haus hat die Abmessungen 11,5m x 11,5m, plus Erker 1,5m über Eck, plus Garage.
Weitere Maße könnt ihr der Zeichnung entnehmen. Der Grundriss ist einer der ersten Entwürfe die ich (als Laie) gemacht habe. Für Verbesserungsvorschläge bin ich offen.
Abstände zu benachbarten Grundstücken sind folgende:
ca. 3m zum rechten Grundstück (vom Erker gemessen; Frage: muss man vom Erker messen oder kann man von der anderen Hauswand messen, dann wären es nämlich 3m+1,5m= 4,5m Abstand rechts zum Nachbarn.
ca. 2m von der Garage zum Nachbarn oben (wie ist es eigentlich mit Grenzbebauung bei überstehendem Garagendach; ich vermute mal, das Dach darf nicht auf Nachbars Grundstück überstehen)
ca, 1,8m bis 2m von der Garage zum linken Nachbar. Ich gehe stark davon aus, dass dies viel zu knapp ist und nicht erlaubt sein wird. Oder dürfen Garagen so nah an der Grenze stehen? Notfalls würde ich die Garage von 9m auf 8m verkürzen, sodas man einen weiteren Meter Abstand gewinnen würde. JEDOCH: die Garagenbreite ist 10,8m (Hauswirtschaftsraum ist auch drin), dies überschreitet mit Sicherheit das erlaubte Maß der Grenzbebauung, oder?
Die zeichnung im Anhang ist durch das Spiegeln einwenig durcheinander geraten, was einige Maße und Raumflächen angeht.