B
Bauexperte
Hallo,
Diese Vorgehensweise ist nicht so selten, insofern verstehe ich nicht ganz, wieso sich hier einzelne wundern? Es macht imho keinen Unterschied, ob ein Makler ein Grundstück anbietergebunden oder insititutsgebunden verkauft; das Ergebnis ist das gleiche. Mit dieser Einstellung müsste auch jeder Erschließer vor den Kadi gezogen werden, welcher ein Grundstücksangebot mit einer Fernwärmenutzungspflicht verbindet.
Und wer glaubt, daß sich diese Praxis aushebeln läßt, dem sei gesagt, daß viele kommunale Anbieter dazu übergehen, bereits im Bewerbungsverfahren um ein Grundstück eine Finanzierungsbestätigung einfordern. Und zwar nicht nur bzgl. des Grundstückspreises, sondern die gesamte Baumaßnahme abdeckend. Mit diesem Schriftstück ließe sich auch bestens selektieren
Liebe Grüsse, Bauexperte
Die Frage lautet nicht so sehr, ob es rechtens ist, sondern, ob es sich beweisen läßt und dann erst, ob es wettbewerbsverzerrend ist.Ist das rechtlich gesehen in Ordnung? De Grundstücke gehören schließlich nicht der KSK, sondern der Gemeinde.
Diese Vorgehensweise ist nicht so selten, insofern verstehe ich nicht ganz, wieso sich hier einzelne wundern? Es macht imho keinen Unterschied, ob ein Makler ein Grundstück anbietergebunden oder insititutsgebunden verkauft; das Ergebnis ist das gleiche. Mit dieser Einstellung müsste auch jeder Erschließer vor den Kadi gezogen werden, welcher ein Grundstücksangebot mit einer Fernwärmenutzungspflicht verbindet.
Und wer glaubt, daß sich diese Praxis aushebeln läßt, dem sei gesagt, daß viele kommunale Anbieter dazu übergehen, bereits im Bewerbungsverfahren um ein Grundstück eine Finanzierungsbestätigung einfordern. Und zwar nicht nur bzgl. des Grundstückspreises, sondern die gesamte Baumaßnahme abdeckend. Mit diesem Schriftstück ließe sich auch bestens selektieren
Liebe Grüsse, Bauexperte