Sparkasse vermarktet Grundstücke für Gemeinde

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Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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f-pNo

f-pNo

Ist es wirklich so, dass die Grundstücke der Gemeinde gehören? Hier bei uns wurden die Flächen an die KSK verkauft, diese kümmert sich dann um die Erschliessung und Vermarktung. Gehören tun die Grundstücke also der KSK in unserem Fall und nicht mehr der Gemeinde.
Das lokale Interessenten und KSK-Kunden bevorteilt den Zuschlag bekommen kann man der Sparkasse in dem Fall finde ich auch nicht vorwerfen. Man kann einen Verkäufer ja nicht zwingen an einen zu verkaufen, wenn es demjenigen nicht passt.
Unter diesen Umständen ist es meiner Meinung nach in Ordnung. Wenn die Sparkasse die Grundstücke von der Gemeinde erworben hat, kann sie als Verkäufer auch bestimmen, wem sie diese verkauft.

D.h. diese 50 % Finanzierung sind keine wirkliche Option, die man bei der SP wählen kann. Die SP will am liebsten, das man das gesamte Bauvorhaben inkl. Grundstück bei denen finanziert. Nun hatte ich gestern nochmals mit meinem bekannten telefoniert (der 2011 bei denen das Grundstück mit der 50% Lösung gekauft hat). Er erzählte mir, dass man ihn regelrecht unter Druck gesetzt hat. man sagte ihm, wenn er nicht mit der SP finanziert, dann wird das Grundstück halt an jemand anderen verkauft, weil "die Sparkasse mehr davon hätte und es schließlich genügend Interessenten gäbe".
Sollte die Gemeinde der Eigentümer der Grundstücke sein und die Sparkasse als Makler beauftragt haben, würde ich als Compliance Officer einer Bank dieses Vorgehen allerdings sehr kritisch betrachten. Stichwort "Interessenkonflikte"
Was hältst Du davon @Doc.Schnaggls ?

Man könnte natürlich - wenn die Gemeinde Eigentümer ist und die Sparkasse Makler - versuchen, dagegen vorzugehen (im schlimmsten Fall eine Eingabe beim Sparkassen-Giroverband (Ombudsmann) / Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Das Problem hierbei ist allerdings die Erbringung eines Beweises. Daran würde es wohl scheitern. Mal abgesehen davon, dass vermutlich die Grundstücke schon verkauft/bebaut sind, bis das Verfahren ein Ergebnis bringt.
 
P

partyarti

Die Grundstücke gehören eindeutig der Gemeinde, so hat mir das der nette Herr aus dem Rathaus erklärt. Außerdem hätte sich der Bürgermeister in dem o.g. Fall nicht einmischen können.
Die Grundstücke, die in Besitz der Sparkasse sind (Grundstücke ausserhalb des Neubaugebiets, in Nachbarorten), die werden mit Maklerprovision von der Sparkasse verkauft. Bei den o.g. Grundstücken im kommenden Neubaugebiet muss der Käufer keine Provision zahlen; vermutlich zahlt die Gemeinde die Verkaufsprovision an die KSK
 
T

toxicmolotof

Die Grundstücke, die in Besitz der Sparkasse sind (Grundstücke ausserhalb des Neubaugebiets, in Nachbarorten), die werden mit Maklerprovision von der Sparkasse verkauft.
Wenn die Grundstücke der Sparkasse gehören, darf keine Provision verlangt werden (es sein denn der Makler ist z.B. die LBS).
 
D

Doc.Schnaggls

Hallo,

ich habe den Thread kurz überflogen.

Ich teile die Meinung von @f-pNo

Wenn sich die Grundstücke tatsächlich nicht im Eigentum der Sparkasse befinden
hätte die Sparkasse da ein Problem mit dem Interessenkonflikt und eventuell sogar mit ihren "Chinese Walls"...

Wäre ich an einem dieser Grundstücke interessiert, würde ich mich direkt an den Compliance Officer dieser Sparkasse wenden und um Klärung bitten.

Grüße,

Dirk
 
T

toxicmolotof

...hätte die Sparkasse da ein Problem mit dem Interessenkonflikt und eventuell sogar mit ihren "Chinese Walls"...

...Compliance Officer
...muss man alles Denglischen? Der wird sich sicherlich der Sache mal annehmen, aber Chinese Walls zwischen Vermarktung und Kreditvertrieb sind nicht notwendig. Wir sind hier nicht an Schnittstellen wie Eigenhandel und Depotbuchhaltung oder Handelsüberwachung.
 
P

partyarti

Wenn die Grundstücke der Sparkasse gehören, darf keine Provision verlangt werden (es sein denn der Makler ist z.B. die LBS).
Hier verlangt die Kreissparkasse Verden eine Käuferprovision von 7,14 %. Daher verstehe ich deine Aussage nicht ganz.

_____________________________________________________
Link gem. AGB gelöscht.

v.G.
Musketier
 
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