T21150
Hallo zusammen,
Bei uns wird die Baustrasse nun durch eine richtige Straße ersetzt.
Mit zwei Wochen Vorlauf erreichte mich gestern ein Schreiben.
Auszug
Damit es bei Baubeginn nicht zu Verzögerungen und ggf. zusätzlichen Kosten kommt, sind folgende Hinweise unbedingt von Ihnen zu berücksichtigen:
-Der Straßenraum muss frei von Baumaterialien oder anderen dort abgestellten Dingen sein.
-Die Tiefborde für die Straßeneinfassung werden, wie in Velbert üblich, entlang der Grundstücksgrenzen eingebaut. Hieraus ergibt sich, dass sich die Betonrückenstütze der Tiefbarde auf Ihrem Grundstück befinden muss. Zur Herstellung der Tiefbauanlage ist es erforderlich, dass wir einen Streifen von ca. 30 cm (Rückenstütze und Arbeitsraum) in Anspruch nehmen. Wir möchten Sie daher bitten diesen Streifen frei von Befestigungen oder Einbauten zu halten bzw. frei zu räumen. Nach Abschluss der Arbeiten steht Ihnen der 30 cm Streifen zur Gestaltung selbstverständlich zur Verfügung.
Auszug Ende
Ist sowas denn Rechtens?
Die bauen ihre Straße teilweise auf meinem Grundstück. Fragen nicht um Erlaubnis. Fordern Rückbau (mein Hauseingang hat bewusst schon 20 cm Abstand zur Straße). Und drohen gleich mit zusätzlichen Kosten. "Wie in Velbert üblich" ist für mich keine Rechtsgrundlage für so ein Vorgehen.
Schon ob der Zeit habe ich keine Chance was zu tun. Einen Straßenbauer bekomme ich auch nicht so schnell. Zudem liege ich nach Unfall und 2 OP im KKH.
Überlege, meinen Anwalt einzuschalten und Widerspruch einzulegen.
Danke für eine kompetente Einschätzung (keine Rechtsberatung, ggf. Antwort via PM)
Beste Grüße
Thorsten
Bei uns wird die Baustrasse nun durch eine richtige Straße ersetzt.
Mit zwei Wochen Vorlauf erreichte mich gestern ein Schreiben.
Auszug
Damit es bei Baubeginn nicht zu Verzögerungen und ggf. zusätzlichen Kosten kommt, sind folgende Hinweise unbedingt von Ihnen zu berücksichtigen:
-Der Straßenraum muss frei von Baumaterialien oder anderen dort abgestellten Dingen sein.
-Die Tiefborde für die Straßeneinfassung werden, wie in Velbert üblich, entlang der Grundstücksgrenzen eingebaut. Hieraus ergibt sich, dass sich die Betonrückenstütze der Tiefbarde auf Ihrem Grundstück befinden muss. Zur Herstellung der Tiefbauanlage ist es erforderlich, dass wir einen Streifen von ca. 30 cm (Rückenstütze und Arbeitsraum) in Anspruch nehmen. Wir möchten Sie daher bitten diesen Streifen frei von Befestigungen oder Einbauten zu halten bzw. frei zu räumen. Nach Abschluss der Arbeiten steht Ihnen der 30 cm Streifen zur Gestaltung selbstverständlich zur Verfügung.
Auszug Ende
Ist sowas denn Rechtens?
Die bauen ihre Straße teilweise auf meinem Grundstück. Fragen nicht um Erlaubnis. Fordern Rückbau (mein Hauseingang hat bewusst schon 20 cm Abstand zur Straße). Und drohen gleich mit zusätzlichen Kosten. "Wie in Velbert üblich" ist für mich keine Rechtsgrundlage für so ein Vorgehen.
Schon ob der Zeit habe ich keine Chance was zu tun. Einen Straßenbauer bekomme ich auch nicht so schnell. Zudem liege ich nach Unfall und 2 OP im KKH.
Überlege, meinen Anwalt einzuschalten und Widerspruch einzulegen.
Danke für eine kompetente Einschätzung (keine Rechtsberatung, ggf. Antwort via PM)
Beste Grüße
Thorsten
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