Baustrasse wird richtige Strasse - Frage zu Tiefborden

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Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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N

nordanney

Gute Besserung!

Bei uns war die Rückenstütze nur Max. 10cm "groß". Es gab auch Familien, die schon selber Randsteine o.ä. auf dem eigenen Grundstück gesetzt hatten - und die dann entfernt wurden (immer nur die letzte Reihe).
Die 30cm werden sie nicht brauchen aber sie werden die Rückenstütze auf jeden Fall auf Dein Grundstück verfrachten.
 
S

SirSydom

Kurz und knapp: sie dürfen das. Spar Dir also das Geld für einen RA
Liebe Grüsse, Bauexperte von unterwegs
Bauexperte
Ach?
Und auf welcher Rechtsgrundlage, Frau Anwalt?
Klar ist das möglich, dass sich die Stadt vertraglich so ein Recht einräumen hat lassen, oder per Baulast, aber davon wüsste doch der TE?

Wer sucht, findet Dutzende Gerichtsurteile, bei denen solche Rückenstützen wieder zurückgebaut werden mussten. Ein ganz berühmtes aus dem letzten Jahr aus Dortmund endete mit einem Vergleich..

Es gibt durchaus bauliche Lösungen, die eine solche Rückenstütze nicht auf fremden Grund notwendig machen. Kosten halt 3 Mark mehr.
 
B

Bauexperte

Und auf welcher Rechtsgrundlage, Frau Anwalt?
Deine Spitzfindigkeiten kannst Du Dir an den Hut stecken; noch besser ganz unterlassen!

Klar ist das möglich, dass sich die Stadt vertraglich so ein Recht einräumen hat lassen, oder per Baulast, aber davon wüsste doch der TE?
Ich bin sicher, daß es irgendwo in seinen Unterlagen zum Grundstück steht und er sich momentan - er hat ja Augenblick auch weiß Mutter Natur andere Sorgen - nur nicht erinnert.

Es gibt durchaus bauliche Lösungen, die eine solche Rückenstütze nicht auf fremden Grund notwendig machen. Kosten halt 3 Mark mehr.
Das Du gerne streitest, ist hinlänglich bekannt; ich streite nicht gerne, deshalb meine knackige Antwort an den TE.

@T21150

Sorry, Asche auf mein Haupt. natürlich auch von mir gute Besserung!

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Masipulami

Masipulami

Bei uns war die Straße (bis auf die finale Teerschicht) schon fertig bevor mit den ersten Bauvorhaben begonnen wurde.

Im Notarvertrag war dann auch ganz klar festgehalten, dass die Rückenstützen der schon gesetzten Randsteine/Einfassungen zu einem Teil auf die angrenzenden Grundstücke ragen.

Ein Auszug der Ausführungsplanung war Teil des Notarvertrags (hab die Rückenstützen mal rot markiert):

frage-strassenbau-118854-1.jpg



Gute Besserung @T21150 !
 
T21150

T21150

Klar ist das möglich, dass sich die Stadt vertraglich so ein Recht einräumen hat lassen, oder per Baulast, aber davon wüsste doch der TE?
Ich weiß von so einem Recht nichts. Eine entsprechende Baulast liegt außerdem nicht vor.

Meine Dokumente kenne ich.

Jetzt treibe ich das mal nicht auf die Spitze.

Sondern versuche das mit dem Hauseingang und den paar cm die da weg müssen via Hopfenkaltschale zu bewerkstelligen. Mir ist es ansonsten egal ob diese Stützen auf meinem Grund sind. Die Art der Kommunikation bei zwei Wochen Vorlauf brachte mich auf die Palme.

DANKE an euch alle für die Besserungswünsche.
Kann ich gebrauchen.

Beste Grüße
Thorsten
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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