Kurz und knapp: sie dürfen das. Spar Dir also das Geld für einen RA
Liebe Grüsse, Bauexperte von unterwegs
Bauexperte
Ach?
Und auf welcher Rechtsgrundlage, Frau Anwalt?
Klar ist das möglich, dass sich die Stadt vertraglich so ein Recht einräumen hat lassen, oder per Baulast, aber davon wüsste doch der TE?
Wer sucht, findet Dutzende Gerichtsurteile, bei denen solche Rückenstützen wieder zurückgebaut werden mussten. Ein ganz berühmtes aus dem letzten Jahr aus Dortmund endete mit einem Vergleich..
Es gibt durchaus bauliche Lösungen, die eine solche Rückenstütze nicht auf fremden Grund notwendig machen. Kosten halt 3 Mark mehr.