C
cumpa
Der Text das der Auftraggeber zurücktreten kann habe ich verlangt daß er drin steht um mich abzusichern.
Ich habe natürlich keine Lust in den Kellerräumen ohne Fußbodenheizung ein Pseudo E-Radiator aufzustellen um bei Prüfung durch zu kommen, geschweige denn diesen zu betreiben.
KFW 55 Ziel war es ja Energie zu sparen und nicht zu erhöhen.
Habe der Hausbaufirma nun noch mal geschrieben:
Guten Tag Herr .....,
Nicht daß ein Missverständnis entsteht:
Ich möchte weder ein Elektroheizkörper in den unbeheizten Kellerräumen betreiben, noch möchte ich ein Pseudo Heizkörper hinstellen um bei Prüfung von KFW-Gutachter den Nachweis der Beheizung zu bringen.
Das bestellte Haus soll laut Bauwerkvertrag die KFW 55 Anforderungen erfüllen so wie es bestellt wurde ( mit teilbeheiztem Keller). Mit erforderlichem Dämmpaket wie es im Vertrag steht.
Verstehen Sie mich nicht falsch, ich möchte nur bestätigt haben daß das Haus KFW 55 Standard erreicht ohne Pseudo bzw eigens betriebene Elektro-Heizkörper.
Des Weiteren bin ich ja verpflichtet laut KFW einen eigenen KFW-gelisteten Gutachter zu bestellen der die ganze Energie-Effizienz rund um KFW 55 begleitet und zum Schluss bestätigt.
Diesen werde ich zu rate ziehen wie in dieser Sache weiter zu verfahren ist.
Mal schauen was die Baufirma antwortet.
Die Baugenehmigung soll mir laut heutiges Telefonat in den nächsten 2-3- Wochen zugehen.
Laut Vertrag sollen die Bauarbeiten 4 Wochen nach erteilter Baugenehmigung beginnen.
Die Ausführungsplanung ist noch nicht ganz fertig und auch noch nicht von mir freigegeben solange das Thema KFW 55 nicht geklärt ist.
Werde nun umgehend einen KFW-gelisteten Gutachter aufsuchen um das ganze Thema zu besprechen.
Danke vorab für eure interessanten Antworten.
Habe schon viel gelernt durch Hausbau-Forum.de.....
Ich habe natürlich keine Lust in den Kellerräumen ohne Fußbodenheizung ein Pseudo E-Radiator aufzustellen um bei Prüfung durch zu kommen, geschweige denn diesen zu betreiben.
KFW 55 Ziel war es ja Energie zu sparen und nicht zu erhöhen.
Habe der Hausbaufirma nun noch mal geschrieben:
Guten Tag Herr .....,
Nicht daß ein Missverständnis entsteht:
Ich möchte weder ein Elektroheizkörper in den unbeheizten Kellerräumen betreiben, noch möchte ich ein Pseudo Heizkörper hinstellen um bei Prüfung von KFW-Gutachter den Nachweis der Beheizung zu bringen.
Das bestellte Haus soll laut Bauwerkvertrag die KFW 55 Anforderungen erfüllen so wie es bestellt wurde ( mit teilbeheiztem Keller). Mit erforderlichem Dämmpaket wie es im Vertrag steht.
Verstehen Sie mich nicht falsch, ich möchte nur bestätigt haben daß das Haus KFW 55 Standard erreicht ohne Pseudo bzw eigens betriebene Elektro-Heizkörper.
Des Weiteren bin ich ja verpflichtet laut KFW einen eigenen KFW-gelisteten Gutachter zu bestellen der die ganze Energie-Effizienz rund um KFW 55 begleitet und zum Schluss bestätigt.
Diesen werde ich zu rate ziehen wie in dieser Sache weiter zu verfahren ist.
Mal schauen was die Baufirma antwortet.
Die Baugenehmigung soll mir laut heutiges Telefonat in den nächsten 2-3- Wochen zugehen.
Laut Vertrag sollen die Bauarbeiten 4 Wochen nach erteilter Baugenehmigung beginnen.
Die Ausführungsplanung ist noch nicht ganz fertig und auch noch nicht von mir freigegeben solange das Thema KFW 55 nicht geklärt ist.
Werde nun umgehend einen KFW-gelisteten Gutachter aufsuchen um das ganze Thema zu besprechen.
Danke vorab für eure interessanten Antworten.
Habe schon viel gelernt durch Hausbau-Forum.de.....