F
Freund_User3
Hallo zusammen,
erst mal vielen Dank für die vielen Informationen, die ich schon als stiller Mitleser dem Forum entnommen durfte.
Kurz zu uns:
Meine Frau und ich haben ein Grundstück (das rechts von "Sch2", mit dem Kreuz in der Mitte) von der Stadt gekauft sowie einen Bauvertrag für ein Einfamilienhaus-Haus ohne Keller mit einem GÜ abgeschlossen.
Nun geht es um das Bodengutachten.
Im Bauvertrag steht:
"Eventuell erforderliche Bodengutachten gehen zu Lasen des Bauherren. Es wird vorausgesetzt, dass auf Höhe der planmäßigen Gründungssohle tragfähiger, gewachsener und gleichmäßiger Baugrund vorhanden ist. Zulässige Bodenpressung mindestens 25 N / cm²"
"Streifenfundamente 40cm tief in Beton/Stahlbeton, entsprechend statischer Erfordernis.
Sondergründungen bei Fels, Grundwasser, Hanglage,(.....),sind nicht enthalten.
Fundamenterder nach den VDE-Vorschriften. Mindest zulässige Bodenpressung > 0,25MN / m².
Bei besonderen Grundstückssituationen geht der erforderliche Mehraufwand zu Lasten des Bauherren."
Auf die eventuellen Mehrkosten für ein Schotterpolster wurden wir vom GÜ auch hingewiesen und es wurde auch von uns ein Puffer mit eingerechnet.
Nun zu meiner Frage:
Es gibt ein Hydrogeologisches Gutachten der Stadt, in dem 3 Bohrproben entnommen wurden. Eine davon ist genau auf dem Grundstück neben uns (20m Versatz) entnommen. Dieses Gutachten liegt uns auch vor.
Dass dieses Gutachten haftungsrechtlich kein Ersatz für uns ist, ist mir bewusst. Es geht nun darum, ob wir trotzdem die vom GÜ überschlagenen Kosten von 2.500 € für einen externen Geologen ausgeben oder nicht.
Unser Grundstück liegt in einem kleinen Baugebiet, in dem auch schon mehrere Häuser auf gleicher Ebene gebaut wurden. Auf Nachfrage bei den einzelnen Bauherren haben wir erfahren, das bisher keiner von Ihnen ein Bodengutachten hat machen lassen.
Was passiert, wenn wir kein externen Geologen beauftragen ?
Für mich als Bauherr (Laie) würde das Gutachten der Gemeinde ausreichen. Oder Irre ich mich da ?
Vielen Dank schon mal im Voraus,
Freund_User3
erst mal vielen Dank für die vielen Informationen, die ich schon als stiller Mitleser dem Forum entnommen durfte.
Kurz zu uns:
Meine Frau und ich haben ein Grundstück (das rechts von "Sch2", mit dem Kreuz in der Mitte) von der Stadt gekauft sowie einen Bauvertrag für ein Einfamilienhaus-Haus ohne Keller mit einem GÜ abgeschlossen.
Nun geht es um das Bodengutachten.
Im Bauvertrag steht:
"Eventuell erforderliche Bodengutachten gehen zu Lasen des Bauherren. Es wird vorausgesetzt, dass auf Höhe der planmäßigen Gründungssohle tragfähiger, gewachsener und gleichmäßiger Baugrund vorhanden ist. Zulässige Bodenpressung mindestens 25 N / cm²"
"Streifenfundamente 40cm tief in Beton/Stahlbeton, entsprechend statischer Erfordernis.
Sondergründungen bei Fels, Grundwasser, Hanglage,(.....),sind nicht enthalten.
Fundamenterder nach den VDE-Vorschriften. Mindest zulässige Bodenpressung > 0,25MN / m².
Bei besonderen Grundstückssituationen geht der erforderliche Mehraufwand zu Lasten des Bauherren."
Auf die eventuellen Mehrkosten für ein Schotterpolster wurden wir vom GÜ auch hingewiesen und es wurde auch von uns ein Puffer mit eingerechnet.
Nun zu meiner Frage:
Es gibt ein Hydrogeologisches Gutachten der Stadt, in dem 3 Bohrproben entnommen wurden. Eine davon ist genau auf dem Grundstück neben uns (20m Versatz) entnommen. Dieses Gutachten liegt uns auch vor.
Dass dieses Gutachten haftungsrechtlich kein Ersatz für uns ist, ist mir bewusst. Es geht nun darum, ob wir trotzdem die vom GÜ überschlagenen Kosten von 2.500 € für einen externen Geologen ausgeben oder nicht.
Unser Grundstück liegt in einem kleinen Baugebiet, in dem auch schon mehrere Häuser auf gleicher Ebene gebaut wurden. Auf Nachfrage bei den einzelnen Bauherren haben wir erfahren, das bisher keiner von Ihnen ein Bodengutachten hat machen lassen.
Was passiert, wenn wir kein externen Geologen beauftragen ?
Für mich als Bauherr (Laie) würde das Gutachten der Gemeinde ausreichen. Oder Irre ich mich da ?
Vielen Dank schon mal im Voraus,
Freund_User3