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Peanuts74
Eine Frage an eventuelle Juristen oder Leute, die ähnliche Erfahrungen hatten.
Wir haben vom Keller (auf der Straßenseite auf Straßenniveau) ins EG eine U-förmige Stahlbetontreppe (doppelt gewendelt ohne Zwischenpodest).
"Hinter" der Treppe ist ein Fenster, damit es im Treppenaufgang etwas heller ist und man nicht auch tagsüber immer das Licht anmachen muss.
Das Fenster ist geschlossen, also nicht zum öffnen vorgesehen (ohne Hebel etc.)
Soweit so gut. Jetzt hatten wir letztens aber überlegt, evtl. eine (teil)satinierte Scheibe einzusetzen, damit man von außen die Treppe nicht so sieht und dabei ist aufgefallen, dass man die Scheibe wohl nie wieder aus dem Fenster bekommt, da die Treppe bis an die Wand reicht.
Die Frage ist jetzt, ist das ein (versteckter) Mangel, wenn man an einem Fenster die Scheibe nicht tauschen kann, ohne entweder die Treppe massiv zu beschädigen oder innen den Putz und teilweise das Mauerwerk etwas aufstemmen zu müssen?
Es geht jetzt erst mal nicht um das andere Glas, da könnte man sich, gerade im Keller, auch mit einer Folie behelfen. Jedoch frage ich mich, wer sonst die zusätzlichen Kosten übernimmt, wenn die Scheibe z.B. mal kaputt geht. Dann müsste wie gesagt über dem Fenster die Wand etwas aufgestemmt werden, damit man die Scheibe nach oben raus ziehen kann.
Vielen Dank für Antworten, Meinungen und evtl. vergleichbaren Urteilen oder Gesetzestexten...
Wir haben vom Keller (auf der Straßenseite auf Straßenniveau) ins EG eine U-förmige Stahlbetontreppe (doppelt gewendelt ohne Zwischenpodest).
"Hinter" der Treppe ist ein Fenster, damit es im Treppenaufgang etwas heller ist und man nicht auch tagsüber immer das Licht anmachen muss.
Das Fenster ist geschlossen, also nicht zum öffnen vorgesehen (ohne Hebel etc.)
Soweit so gut. Jetzt hatten wir letztens aber überlegt, evtl. eine (teil)satinierte Scheibe einzusetzen, damit man von außen die Treppe nicht so sieht und dabei ist aufgefallen, dass man die Scheibe wohl nie wieder aus dem Fenster bekommt, da die Treppe bis an die Wand reicht.
Die Frage ist jetzt, ist das ein (versteckter) Mangel, wenn man an einem Fenster die Scheibe nicht tauschen kann, ohne entweder die Treppe massiv zu beschädigen oder innen den Putz und teilweise das Mauerwerk etwas aufstemmen zu müssen?
Es geht jetzt erst mal nicht um das andere Glas, da könnte man sich, gerade im Keller, auch mit einer Folie behelfen. Jedoch frage ich mich, wer sonst die zusätzlichen Kosten übernimmt, wenn die Scheibe z.B. mal kaputt geht. Dann müsste wie gesagt über dem Fenster die Wand etwas aufgestemmt werden, damit man die Scheibe nach oben raus ziehen kann.
Vielen Dank für Antworten, Meinungen und evtl. vergleichbaren Urteilen oder Gesetzestexten...