Einfluss des Nachbarn bei Baugenehmigung

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S

sauerpeter

Hallo Zusammen,

mal eine Frage zur Baugenehmigung: Hat der Nachbar Einfluss auf meine Baugenehmigung? Habe mal spontan geschaut, was wichtig für einen Bauantrag wichtig ist und welche Dokumente man benötigt. An letzter Setelle stand "Genehmigung/Einverständnis des Nachbarn"!
Was heißt das denn? Kann der mir eine Stadtvilla verwehren, wenn ihm die nicht gefällt oder wie? vorausgesetzt, ich halte alles Abstandsflächen ein, das wäre doch aber ein starkes Ding, wenn dem so wäre.
Oder habe ich das falsch verstanden?
 
W

world-e

Also dein zukünftiger Nachbar bekommt ein Schreiben vom "Amt" auf dem die Lage deines Hauses auf dem Grundstück eingezeichnet ist. Dies muss er dann innerhalb einer Frist unterschrieben zurückschicken, ob er damit einverstanden ist oder eben nicht. So war das bei uns zumindest. Aber welche Möglichkeiten dein zukünftiger Nachbar hat, falls ihm etwas nicht gefällt, weiß ich nicht.
 
S

sauerpeter

Das sit mir ja neu. Jetzt bin ich baff.
Ist ja verrückt. Wozu gibt es denn die Vermesser, die auf die ganzen Abstandsflächen etc. achten... Also kann es daran ja nicht liegen. Krass, dann sagt der "Nee, uns passt nicht, das dort eine Stadtvilla hin soll, das schadet dem Anblick der Straße" und dann kriegt der Recht eventuell noch... Ich bin schockiert...
 
andimann

andimann

Hi,
hier in Bayern ist es so:

Solange du im Freistellungsverfahren bleibst, also die Bauordnung einhältst, haben deine Nachbarn im Prinzip nichts zu melden. Es wird aber dennoch zumindest von unserem Bauamt sehr gerne gesehen, dass man den Nachbarn mal die Pläne gezeigt hat. Ist aber ohnehin sehr empfehlenswert, da kann man sich gleich mal vorstellen und kennen lernen (man wird ja lange Zeit nebeneinander leben...) und eigentlich ist auch jeder immer neugierig, was der Nachbar so baut.
Wir haben dabei übrigens auch noch einige gute Tipps bekommen.

Wenn du die Bauordnung nicht genau einhältst, wird es ein normales Baugenehmigungsverfahren. Dann müssen die Nachbarn informiert werden, da sie theoretisch gegen eine erteilte Baugenehmigung Einspruch erheben können. Lässt du sie vorher schon auf den Plänen unterschreiben, ist das damit erledigt. Wenn nicht, werden Sie vom Amt informiert, das kostet dich Geld für die Auslagen und vor allem Zeit.

Viele Grüße,

Andreas
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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