B
Bauherren2014
Nein, nicht innerhalb einer Gemeinde. Sondern von Stadt A zu Gemeinde B, also im Prinzip wie bei Euch.Innerhalb einer Gemeinde?
Wir ziehen von Gemeinde A nach Gemeinde B und der Bürgermeister von A will partout unser Kind nicht freigeben, da die Gemeinde letztes und dieses Jahr ein paar Millionen in die Renovierung der Schule(n) gesteckt hat.
Die Schule in Gemeinde B würde unser Kind gerne nehmen - Gespräche haben wir schon geführt.
für die ist das alles nicht nachvollziehbar.
Und wenn Ihr Euch mal ans Schulamt wendet? Ich weiß zwar nicht, wie die Chancen von rechtlicher Seite her da aussehen, aber am Ende muss es doch eine Lösung geben, die für alle Seiten akzeptabel ist.