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Redsonic
Hallo zusammen,
könnt ihr euch bitte mal unseren Zahlungsplan anschauen und mir bitte ein paar Hinweise geben? Insbesondere den ersten Satz der ersten langen Passage kann ich gerade nicht einordnen. Ist das schon der Sicherheitseinbehalt, der mir gerade von allen Seiten empfohlen wird? Verstehe nicht, warum der zu leisten ist, wenn ich die Kohle doch einfach einbehalte. Hab mich bislang immer als rechtlich recht talentiert bezeichnet aber das Ding hier ist nicht so mein Fall.
Der Auftraggeber erhält die gesetzlich geschuldeten Sicherheitsleistungen gemäß § 632 a Absatz 3 Baugesetzbuch. Dem AG ist bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5% des Vergütungsanspruches zu leisten. Erhöht sich der Vergütungsanspruch infolge von Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages um mehr als 10%, ist dem AG bei der nächsten Abschlagszahlung eine weitere Sicherheit in Höhe von 5% des zusätzlichen Vergütungsanspruchs zu leisten. Auf Verlangen des AN ist die Sicherheitsleistung durch Einbehalt dergestalt zu erbringen, dass der AG die Abschlagszahlungen bis zu dem Gesamtbetrag der geschuldeten Sicherheit zurückhält. Die Sicherheit kann durch eine Garantie oder ein sonstiges Zahlungsversprechen eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Versicherers geleistet werden
Abschlagszahlungen gemäß Baufortschritt sind entsprechend folgendem Zahlungsplan zu leisten:
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Zahlungsraten 2 bis 13 in veränderter Reihenfolge in Rechnung zu legen, soweit der Baufortschritt und der technologische Ablauf dies zulassen.
Danke und viele Grüße
Redsonic
PS: hab auch grade hier n Angebot für ne Vertragsprüfung liegen, das wir wahrscheinlich in Anspruch nehmen werden. Die Hausbaufirma meinte nur, dass der noch zu verhandelnde Nachlass von den Vertragsänderungen abhängt.
könnt ihr euch bitte mal unseren Zahlungsplan anschauen und mir bitte ein paar Hinweise geben? Insbesondere den ersten Satz der ersten langen Passage kann ich gerade nicht einordnen. Ist das schon der Sicherheitseinbehalt, der mir gerade von allen Seiten empfohlen wird? Verstehe nicht, warum der zu leisten ist, wenn ich die Kohle doch einfach einbehalte. Hab mich bislang immer als rechtlich recht talentiert bezeichnet aber das Ding hier ist nicht so mein Fall.
Der Auftraggeber erhält die gesetzlich geschuldeten Sicherheitsleistungen gemäß § 632 a Absatz 3 Baugesetzbuch. Dem AG ist bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5% des Vergütungsanspruches zu leisten. Erhöht sich der Vergütungsanspruch infolge von Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages um mehr als 10%, ist dem AG bei der nächsten Abschlagszahlung eine weitere Sicherheit in Höhe von 5% des zusätzlichen Vergütungsanspruchs zu leisten. Auf Verlangen des AN ist die Sicherheitsleistung durch Einbehalt dergestalt zu erbringen, dass der AG die Abschlagszahlungen bis zu dem Gesamtbetrag der geschuldeten Sicherheit zurückhält. Die Sicherheit kann durch eine Garantie oder ein sonstiges Zahlungsversprechen eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Versicherers geleistet werden
Abschlagszahlungen gemäß Baufortschritt sind entsprechend folgendem Zahlungsplan zu leisten:
- 1. Zahlung 8 % nach Vorlage der Bauantragsunterlagen zur Einreichung
- beim Bauamt
- 2. Zahlung 13 % nach Fertigstellung Bodenplatte
- 3. Zahlung 15 % nach Fertigstellung der Erdgeschossdecke
- 4. Zahlung 11 % nach Richten des Baues
- 5. Zahlung 10 % nach Dacheindeckung, ohne Andeckung und Fallrohre
- 6. Zahlung 10 % nach Einbau der Fenster
- 7. Zahlung 8 % nach Rohinstallation Elektro und Trockenbau
- (Decke über Dachgeschoss und Dachschrägen im OG)
- 8. Zahlung 4 % nach Fertigstellung des Innenputzes, jedoch ohne Nachputzarbeiten
- 9. Zahlung 6 % nach Fertigstellung Rohinstallation Heizung / Sanitär und Estrich
- 10. Zahlung 6 % nach Fertigstellung des Außenputzes
- (oder Verblendmauerwerk – sofern vereinbart)
- 11. Zahlung 4 % bei Beginn der Fliesenarbeiten und nach Einbau der Treppe
- 12. Zahlung 3 % nach Einbau der Türen, Objektmontage und Fertigstellung
- 13. Zahlung 2 % nach Abnahme
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Zahlungsraten 2 bis 13 in veränderter Reihenfolge in Rechnung zu legen, soweit der Baufortschritt und der technologische Ablauf dies zulassen.
Danke und viele Grüße
Redsonic
PS: hab auch grade hier n Angebot für ne Vertragsprüfung liegen, das wir wahrscheinlich in Anspruch nehmen werden. Die Hausbaufirma meinte nur, dass der noch zu verhandelnde Nachlass von den Vertragsänderungen abhängt.
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