Aber hierzu jetzt mal die Nachfrage und bitte steinigt mich nicht, weil ich es scheinbar noch nicht begriffen habe. Die 5% Sicherheitseinbehalt sind doch - wie ich verstanden habe - laut Baugesetzbuch obligatorisch. Nur über die Form soll man sich einig werden, oder? Was gibt's denn da für Möglichkeiten bzw. welche Einigung meinst du? Einbehalten des Betrags, Bankbürgschaft oder Versicherung? Was hat das eigentlich damit auf sich, wenn einige Leute sagen, die 5% gibt's erst nach 5 Jahren und Ablauf der Gewährleistung?Voraussetzung: Du einigst Dich mit dem Unternehmer explizit auf den Einbehalt der 5 %
Meiner Meinung nach ist diese Aussage nicht ganz richtig. Man behält immer 5 % des aktuellen Auftragsstandes ein. D.h. 5% von 67% der Bausumme. Das ergibt dann 63,65% und nicht 62%Da Du 5 % einbehalten kannst, sind es "nur" 62 % beim fertigen Rohbau (inkl. Fenster).
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