schwieriges Grundstück -Lärmschutzverordnung?

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W

Werwurst

Hallo liebe Leute,

Informationen zum Grundstück:
mein Kollege besitzt seit 20 Jahren ein unbebautes Grundstück und ich würde es gerne kaufen und bebauen (lassen).

Aber bevor ich den Kaufvertrag unterschreibe, will ich alle Kosten kennen. Es kommt mir nicht auf ein paar Hundert Euro darauf an, aber Tausende € mehr sehe ich problematisch.

Das Grundstück ist 1100m² groß und kostet 25000€. Also recht günstig.
Allerdings liegt es innerorts an einer Bundesstraße hat am Anfang ein kleinen Abhang (Höhenunterschied 1,5m).
schwieriges-Grundstück-laermschutzverordnung-130543-1.jpg


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Die Hausbauer:
Wir hatten Gespräche mit 3 Hausbauer
1. Architektenbüro - Pro: Optik, Raumaufteilung - Contra: Preis, Ausstattung
2. Town & Country - Pro: Preis, Ausstattung - Contra: Standard, Ruf
3. Luxhaus - Pro: Fertighaus?, Bauzeit - Contra: Preis, Fertighaus?

Problem 1: Straßenlärm
Der Lärm auf dem Grundstück hält sich für uns in Grenzen, zumal wir an der Straße eine Mauer bauen wollen.
Dadurch, dass das eigentliche Grundstück etwas tiefer liegt, wird schon viel Lärm weg geschluckt. Das Haus soll deshalb nicht an die Grundstücksgrenze, sondern ein paar Meter weg.
ABER: bei unserer letzten Beratung mit Town & Country wurde uns mitgeteilt, das es aufgrund der EU-Richtlinien neue Lärmschutzverordnungen gibt. Er hat das Grundstück in eine Lärm-Kategorie 5 eingeordnet und meinte ein normales Haus kann man dort nicht errichten.

Spezial Wände und Fenster wären nötig --> Aufpreis 45.000€ , sonst gibt es keine Baugenehmigung.

Die anderen 2 Firmen wissen von nichts.

Problem 2: der Abhang
Zum einem wird eine Hebeanlage für das Abwasser nötig (5.000€), zum anderen braucht man eine Zufahrt aufs Grundstück 10.000€. Town & Country meinte es muss auch ein 40t Lkw darauf fahren können, deshalb der Höhe Preis.

Meine eigentliche Frage:
Hat jemand mit der Lärmschutzverordnung Erfahrung?
Massiv oder Fertighaus, welches bietet ein besseren Lärmschutz?


Selbst wenn man die dem Grundstück geschuldeten Kosten (außer Lärmschutz) zusammenrechnet, ist der m² immer noch akzeptabel.

Mit Lärmschutz ist es für uns gestorben.
 
G

Gartenfreund

Zum Lärmschutz kann ich leider nichts sagen.

Mich würde mal interessieren warum die Zufahrt für einen 40 Tonnen geeignet sein soll. Ist das jetzt nur für den Bau gemeint oder muss das allgemein für die Zufahrt so sein.

Darf dort an der Grenze eine Mauer errichtet werden? Kann sein das dort womöglich keine Mauer erlaubt ist sondern nur eine Hecke oder so was. Vorher mal erkundigen.

Haus soll 1,5 Meter unter Straßenniveau gebaut werden. Das würde ich mir aber noch mal überlegen. Es bleibt ja nicht nur bei der Anschaffung der Hebeanlage sondern sie muss auch gewartet, Repariert und irgendwann auch mal erneuert werden. Wenn das Haus höher steht und dann auf eine Solche Anlage verzichtet werden kann ist das sicherlich besser. Bedenke bitte auch weiterhin das ein Grundstück welches tiefer liegt durch Regen auch gerne mal mehr oder minder vollläuft Bei Startregen oder einem Wasserrohrbruch auf der Straße hast du dann Ruck zuck ein Hausboot.
 
RobsonMKK

RobsonMKK

Ich würde mir das gut überlegen.
Bei uns im Neubaugebiet sind einige Grundstücke an einer Landstraße, dort ist nur 50, trotzdem sind die Zone 4 und müssen erhebliche Mehrkosten in Kauf nehmen.
 
W

Werwurst

Danke für die raschen Antworten:

Gartenfreund
Zufahrt für einen 40 Tönner?

nur für den Bau

An der Grenze eine Mauer?
ist erlaubt

nicht nur Anschaffung der Hebeanlage

Sind die so Störanfällig?

Ruck zuck ein Hausboot
stimmt allerdings, aber dann steigt wieder die Lärmbelästigung.

RobsonMKK
Zone 4
Das ist höchst interessant. Wo ist die rechtliche Grundlage dieser Einordnung?
Ich konnte dazu absolut nichts finden.
 
RobsonMKK

RobsonMKK

Es ist für das Gebiet ein Gutachten erstellt worden. Geruch, Lärm, Licht und ist im Bebauungsplan drin. Zur Grundlage kann ich gerade nichts sagen, schaue aber gern heute Abend mal rein.
 
RobsonMKK

RobsonMKK

Hallo,

hier mal die Auszüge aus dem Bebauungsplan:
Allgemeine Wohngebiete - Lärmpegelbereich IV Innerhalb der festgesetzten Flächen in den Allgemeinen Wohngebieten müssen die Fassadenbauteile (d.h. Fenster, Außenwände und Dachflächen) schutzbedürftiger Räume im Sinne des Kap. 4 der DIN 4109 die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach den Tabellen 8 und 9 der DIN 4109 vom November 1989 - Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise - (zu beziehen beim Beuth-Verlag, Berlin) für den Lärmpegelbereich IV erfüllen.
Da ist noch einiges anderes drin, dreht sich aber alles um die DIN 4109. Vielleicht einfach mal danach suchen.
Wenn du willst kann ich dir auch sagen wo du unseren Bebauungsplan findest, dann kannst du selber nachlesen. Die haben sich da anscheinend ein paar Gedanken drum gemacht zu haben.
 
Zuletzt aktualisiert 20.12.2024
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