schwieriges Grundstück -Lärmschutzverordnung?

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Zuletzt aktualisiert 20.12.2024
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W

Werwurst

Der qm² liegt im Ort generell bei 35€. Allerdings ist das nächste Grundstück dann wieder 2km weiter am anderen Ende des Dorfes. Da ich Radfahrer bin, ist das zu weit weg von der Arbeitsstätte. Näher zur Arbeitsstätte steigt der Preis explosiv. Im Nachbar Ort geht es mit 50€/m² weiter. Das sind aber auch nur 2-3 Grundstücke, die keiner mag. Ein Vernünftiges liegt bei 75-100€/m².

Die Energieversorgung muss noch angeschlossen werden, sprich Wasser und Strom.

Wie gesagt, wenn das mit dem Lärmschutz (+45000€) wirklich Pflicht ist, dann war es das mit dem Grundstück.


Ich war schon so oft auf dem Grundstück und durch die Hochlage der Straße wird schon viel Lärm weg "geschluckt".
schwieriges-grundstueck-laermschutzverordnung-130844-1.jpg


Ich versuche mal ähnliche Objekte zu finden und dort mal der Straße zu lauschen.
Parallel werde ich mich noch mal mit Town & Country in Verbindung setzen, wo das genau steht.

Erstmal Danke für die gute Beratung
 
RobsonMKK

RobsonMKK

Ganz ehrlich, mach nen Haken dran.
Das Grundstück ist also nicht erschlossen. Telefon wird ja dann auch liegen. Ist ein Kanalanschluss vorhanden?
 
sirhc

sirhc

ABER: bei unserer letzten Beratung mit Town & Country wurde uns mitgeteilt, das es aufgrund der EU-Richtlinien neue Lärmschutzverordnungen gibt. Er hat das Grundstück in eine Lärm-Kategorie 5 eingeordnet und meinte ein normales Haus kann man dort nicht errichten.

Meine eigentliche Frage:
Hat jemand mit der Lärmschutzverordnung Erfahrung?
Hallo,

was genau ist ein "normales Haus"? Wir bauen gerade auch in der Lärmkategorie 5, da hinter unserem Grundstück eine Bahntrasse läuft auf der ab und zu mal ein Regionalzug fährt. Die Baugenehmigung enthält deshalb Dezibel-Obergrenzen, die unterschiedlich sind nach Raumart (Schlafen, Wohnen, Arbeiten). Zudem müssen Schlafräume fensterunabhängig belüftet werden können. Wir bauen also vermutlich auch kein "normales Haus" aus Sicht von Town & Country.

Für eine Lüftungsanlage hatten wir uns entschieden bevor wir überhaupt wussten, dass es diese Auflage gibt, Mauerwerk machen wir 24er statt 17,5er aber aus dem Grund weil 17,5er uns vom Bauchgefühl her zu dünne Wände sind, Fenster hätten wir auch sowieso 3-fach verglast inkl. Sicherheitsglas gemacht, bei der Bautiefe schauen wir noch ob 82mm oder 90mm. Das sind bei uns aber alles keine Aufpreise wegen der Lärmkategorie, das hätten wir an einem anderen Bauort auch so gemacht. Eine Hebeanlage bekommen wir da der Keller tiefer liegt als der Kanal, das ist aber nichts ungewöhnliches.

Wenn du all die Dinge aber nur wegen der Straße machst und sonst darauf verzichten würdest, kannst du auch gleich nach Grundstücken schauen die doppelt so teuer sind.

Grüße
 
W

Werwurst

Ja das Grundstück wollen wir nun nicht mehr, da wir dies alles nur wegen der Straße gemacht hätten.

laut §15 der Landesbauordnung Sachsen-Anhalt müssen Gebäude einen ihrer Nutzung entsprechenden Schallschutz haben. Die DIN 4109 regelt dann konkret was für die jeweilige Nutzung an Mindestanforderungen einzuhalten ist. Beim Einfamilienhaus ergeben sich für den Schallschutz der Räume untereinander keine direkten Anforderungen, da diese für gewöhnlich einer Nutzungseinheit angehören. Für den Schutz vor schädlichen Einwirkungen von außen werden allerdings Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen gestellt. Hierzu muss für das jeweilige Grundstück der maßgebliche Außenlärmpegel ermittelt werden. Entweder gibt es für den Bereich Lärmkartierungen aus denen man die vorhanden Lärmpegel ablesen kann (was hier leider nicht der Fall ist) oder man muss anhand von durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärken (DTV), welche durch regelmäßige Verkehrszählungen (alle 5 Jahre) ermittelt werden, mithilfe eines Nomogramm den Mittelungspegel bestimmen.


Für das Grundstück ergibt sich anhand der Verkehrsbelastung (hier fahren im Durchschnitt täglich 9.577 Kfz durch den Ort) ein maßgeblicher Außenlärmpegel von 71 dB(A) und das entspricht dem Lärmpegelbereich V, womit das resultierende Gesamtbauschalldämmmaß der Außenbauteile einen Wert von 45 dB(A) aufweisen muss. Diesen hohen Wert kann man nur noch mit sehr großem Aufwand realisieren, was dann natürlich auch entsprechende Kosten verursacht.


Die DIN 4109 regelt hierbei den notwendigen Mindestschallschutz, welcher verhindern soll, dass Menschen unzumutbaren Lärmbelastungen ausgesetzt werden und hierdurch eventuell gesundheitliche Schäden erleiden. Von daher müssen diese Anforderungen auch eingehalten werden und haben Gesetzescharakter, es sind also keine „Kann – Bestimmungen“.


Die Voreinschätzung des notwendigen Schallschutzes für das besagte Grundstück habe ich Ihnen in der Anlage beigefügt, damit Sie nachvollziehen können, wie der Wert zustande kommt.
 
sirhc

sirhc

Da ich selbst zum Thema Schallschutz kaum etwas rausfinden konnte hier und es allgemein sehr schwer ist an Infos zu kommen, möchte ich noch etwas ergänzen zu meinen Erläuterungen in #15.

Auf der einen Seite die Energieeinsparverordnung einzuhalten und auf der anderen Seite die Auflagen der Gemeinde an den Schallschutz zu erfüllen, ist ein ziemlicher Spagat.

Bei Wärmedämmverbundsystemen muss man aufpassen, dass sie das Schalldämmmaß des Gesamtkonstruktes "Außenwand" nicht verschlechtern. Wir haben hierfür eine seitenlange Berechnung erstellen lassen.

3-fach Verglasung hilft erst mal noch nicht viel beim Schallschutz, kombiniert mit Verbundsicherheitsglas verbessert er sich aber schon ein bisschen. Trotzdem müssen wir die Verglasung auch bei der mittleren und inneren Schicht aufrüsten, um auf ordentliche Werte zu kommen. Zusätzlich braucht es spezielle Dämmmatten für die Rollladenkasten.

Dann wären da noch die Dachschrägen bzw. die Dachfläche. Hier haben wir Lösungsmöglichkeiten gefunden, uns aber noch nicht festgelegt. Isolierung und Schallschutz getrennt oder kombiniert, auf/unter/zwischen den Sparren, da gibt es diverse Möglichkeiten.

Zu der ohnehin gewünschten Ausstattung (3-fach Verglasung, Verbundsicherheitsglas, kontrollierte Wohnraumlüftung) werden wir etwa weitere 15.000 EUR investieren müssen, um die Anforderungen erfüllen zu können. Ausgehend von normaler 2-fach Verglasung und ohne Wohnraumlüftung wäre man also schnell bei 30.000 EUR und mehr, die ein anderes Grundstück in "ruhiger Lage" teurer sein dürfte.
 
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