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86bibo
Wir ziehen gerade die Finanzierung unseres Hauskaufs fest. Im Grunde sind wir bei einer 3% Tilgung mit 15 Jahren Zinsbindung. Die bausparmodell eins entweder von den Räten zu hoch, zu unflexibel oder der Zinssatz einfach zu teuer. Da aber nach 15 Jahren noch ca. 50% der Summe steht, überlegen wir, ob wir nicht zumindest einen Teil davon absichern. Ein klassischer Bausparer ist natürlich immer drin, allerdings haben uns noch schon 2 Bankvertreter versucht einen Wohnriester schmackhaft zu machen. Ich werde meinen existieren Riester-Vertrag keinesfalls "opfern", der von meiner Frau wäre allerdings eine Überlegung wert. Allerdings scheint das Wissen über Wohnriester bei den Bankberatern eher begrenzt zu sein.
Nun zur eigentlichen Frage:
Ein Anbieter hat uns nun den Verschlag gemacht für mich und meine Frau einfach jeweils einen zusätzlichen wohnriester zu machen. Für diesen würde dann keine stattliche Förderung in Anspruch genommen. Hintergrund ist, das die Bank einen wohnriesterBSV niedriger verzinst wie einen klassischen Bausparvertrag. Die Frage ist aber:
- Geht das überhaupt so einfach?
- komme ich ohne staatliche Förderung und Steuerrückerstattung tatsächlich um die nachgelagerte Versteuerung herum?
Irgendwie hört sich das zu einfach und zu gut an um erstens mich da rechtlich nicht auf dünnes Eis zu begeben (betrüge ich da dann nicht die Bank) und zum anderen einer der ersten zu sein, den so etwas auffällt. Wenn das wirklich so einfach wäre, würden das doch viele machen.
Nun zur eigentlichen Frage:
Ein Anbieter hat uns nun den Verschlag gemacht für mich und meine Frau einfach jeweils einen zusätzlichen wohnriester zu machen. Für diesen würde dann keine stattliche Förderung in Anspruch genommen. Hintergrund ist, das die Bank einen wohnriesterBSV niedriger verzinst wie einen klassischen Bausparvertrag. Die Frage ist aber:
- Geht das überhaupt so einfach?
- komme ich ohne staatliche Förderung und Steuerrückerstattung tatsächlich um die nachgelagerte Versteuerung herum?
Irgendwie hört sich das zu einfach und zu gut an um erstens mich da rechtlich nicht auf dünnes Eis zu begeben (betrüge ich da dann nicht die Bank) und zum anderen einer der ersten zu sein, den so etwas auffällt. Wenn das wirklich so einfach wäre, würden das doch viele machen.