Wer darf denn den Auftrag geben ?
grundsätzlich schon mal der Eigentümer des Grundstückes und all die bevollmächtigten Personen dazu. bei einen Bauträger also das unternehmen (weil er Eigentümer ist) und die von ihn eingesetzten Mitarbeiter (du weisst ja nie, welche Mitarbeiter welche befugnisse haben).
wenn die Hausanschlüsse Leistungsumfang des Bauträgers war, bist du fein raus (du als Kunde hast ja nichteinmal die berechtigung, irgendwem dort irgendwas zu sagen). die Verzögerung, der Mehraufwand durch neues Gerüst aufstellen, neu buddeln, verzugszinsen (Bauzeitgarantie) usw fallen alle zu lasten des Bauunternehmers.
bei einen Bauunternehmen ist das wiederum eine etwas andere Sache. da beauftragt man den Versorger meistens selber.
allerdings hätte der Tiefbauer gar nicht graben dürfen. er sieht sofort das das Gerüst so nicht stehen kann und hätte wieder abziehen müssen. insgesamt bist du als Kunde/Bauherr zwar nun etwas veräppelt, kostentechnisch kann aber eigentlich nichts auf dich zukommen.