A
Abbygale
Hallo Zusammen,
wir befinden uns mittlerweile schon in der Endphase unseres Bauvorhabens.
Genehmigt ist ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage (7,5m Grenzbebauung im Osten) und zwei Stellplätze.
Auf dem Bauantrag waren die Stellplätze vom Architekten mal mittig eingezeichnet. Nun stellt sich aber heraus, das es zum Vergraben des Gastanks und der Zisterne etc., wesentlich geschickter wäre, die beiden Stellplätze an die Grundstücksgrenze im Westen zu verschieben.
Ein Stellplatz ist ja nun kein "errichtetes Gebäude" - greift hier dann die Grenzbebauung etc. nicht? Meine Frage: Können wir die Stellplätze einfach dorthin setzen, oder muss man das noch mal genehmigen lassen?
Bauvorhaben ist in Ba-Wü, falls das eine Rolle spielt.
wir befinden uns mittlerweile schon in der Endphase unseres Bauvorhabens.
Genehmigt ist ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage (7,5m Grenzbebauung im Osten) und zwei Stellplätze.
Auf dem Bauantrag waren die Stellplätze vom Architekten mal mittig eingezeichnet. Nun stellt sich aber heraus, das es zum Vergraben des Gastanks und der Zisterne etc., wesentlich geschickter wäre, die beiden Stellplätze an die Grundstücksgrenze im Westen zu verschieben.
Ein Stellplatz ist ja nun kein "errichtetes Gebäude" - greift hier dann die Grenzbebauung etc. nicht? Meine Frage: Können wir die Stellplätze einfach dorthin setzen, oder muss man das noch mal genehmigen lassen?
Bauvorhaben ist in Ba-Wü, falls das eine Rolle spielt.