Wenn, wie beim TE, ein Stück Haus notariell erworben wird, werden der Kaufvertrag nebst Optionen (bspw. Aufmusterung) wie auch die BB Teil des Notarvertrages. Bedeutet, stockt der TE seine Ausstattung auf und dies fließt in den Notarvertrag ein, erhöht sich auch dessen Grunderwerbsteuer Im vorliegenden Fall entfällt die Grunderwerbsteuer deshalb auf Haus + Grund, weil der TE aus einer Hand geliefert bekommt.
Ich habe aber hier im Forum und im NET dass auch nachträglich oder nicht im Notar Vertrag enthaltene Sonderwünsche können vom FA mit Grunderwerbsteuer nachträglich besteuert werden.
Stimmt das?
Wann ist eigentlich eine Bauleistung nicht Umsatzsteuer pflichtig?