f-pNo
Ich kenne mich jetzt damit nicht so gut aus.Es wurden hier nur einfache geliefert. In der Elektro Bemusterung steht auch nur eine Dose drin, dies habe ich aber so interpretiert, das der doppelte Ausgänge nicht verzeichnet werden muss. (Ich baue leider nicht jeden Tag ein Haus!)
Der Bauleiter bestätigte mir den Mangel, er hatte es selber verschlafen, den Elektriker darauf hinzuweisen, das doppelte bestellt wurden. Da die Netzwerkkabel nun nicht mehr eingezogen werden können, bleibt der Mangel bestehen.
So wie ich es lese, wurde mündlich vereinbart (und mit dem Bauleiter vermutlich besprochen), dass Doppeldosen gesetzt werden sollen. Schriftlich aber wurden nur einfache Dosen festgehalten. So verstehe ich diesen Post zumindest.
Der Elektriker hat sich - vermutlich - an den schriftlichen Auftrag gehalten.
Der Bauleiter bestätigte Dir mündlich den Mangel.
Wenn sich die Baufirma auf die Hinterbeine stellt und sich auf die schriftliche Vereinbarung beruft, hat man meines Erachtens eher schlechte Karten bzgl. "Mangelbeseitigung". Ob in so einem Fall das Gedächtnis des Bauleiters (als Angestellter der Firma) noch immer so gut ist, weiß ich nicht.
Was ich damit sagen will: Aus meiner Sicht läuft es auf Kulanz hinaus. Dem Bauleiter ist bewusst, dass ein Fehler gemacht wurde. Aber entsprechend Vertrag wurde "korrekt" gearbeitet. Somit wird der BL versuchen dies auf der Kulanzschiene zu klären (soweit nicht ein sehr großer Aufwand entsteht). Drückt man zu hart (also in Richtung großen Aufwand fahren [Wände aufstemmen, neu verlegen, etc.]) könnte die Kulanzstimmung kippen.
Mag aber sein, dass ich den Eingangspost auch falsch verstanden habe oder dass generell im Vertrag nur von der "Dose" geschrieben wird und die Art der Dose anderweitig definiert wird.