Mängel Netzwerkkabel

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f-pNo

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Jupp, es ist sicher erst noch zu klären, was genau da in irgendwelchen Verträgen steht.

Das Wand aufklopfen kommt ja auch erst ins Spiel, wenn der BU die Leitungen nicht in Lehrrohren verlegt hat.
oder wenn das Leerrohr einen zu kleinen Querschnitt hat.
Wir stellten bei uns fest, dass WIR ein zweites Antennenkabel im Wohnzimmer bräuchten. Auf die Nachfrage, ob wir dieses noch nachträglich ziehen lassen könnten (weil ja im Leerrohr), erhielten wir die Aussage, dass das Kabel nicht mehr durch das Leerrohr passt :(. Naja - bisher ging es auch so.
 
P

Payday

Was du schreibst, läuft auf Folgendes hinaus: Du bestellst ein Auto mit elektrischen Fensterhebern. Der Hersteller ist zu bequem / zu blöd / zu verpeilt die einzubauen und baut dir einfach mal manuelle rein. Und du sollst die manuellen so abnehmen und dafür auch noch bezahlen? Und vor Gericht kommt der Hersteller/Bauunternehmer mit sowas durch?????? gehts noch?
richtig! wenn eine firma einen fehler macht, muss die beseitigung des fehlers "verhältnismäßig" sein. es gibt leute mit echten fehlern, wo zb die strippen für die elektrischen Rollläden fehlen bei der hausübergabe. es ist aber nicht verhältnismäßig alles wieder aufzuklopfen, weshalb der kunde die kosten für die elektrischen Rollläden wiederbekam und das wars. (keine entschädigung oder ähnliches)
wer sicherstellen möchte, das seine gekaufte sache dem entspricht was er bestellt hat, muss halt auch mal der kontrolle nachkommen. für einen"fachmann" (so wie er ja selber sagt) wäre es ein leichtes, den unterschied zwischen den kabeln zu erkennen und rechtzeitig! zu reklamieren. das entschuldigung nicht den fehler, hätte aber vor den estrichgießen aber ein austauschen deutlich verbessert.

leerorhr und DIN: nur weil irgendwas in irgendeiner DIN steht heißt nicht, das irgendwer sich daran halten muss. außer natürlich ihr habt das vereinbart, das diese DIN vertraglich einzuhalten ist. auch das hätte man vorm verputzen/estrich flockig reklamieren und korrigieren können. nun ist der zur abgefahren, zumal 1 leitung normal für alle anwendungen ausreicht. mit einen switch kann man theoretisch unendlich geräte anschließen.
 
andimann

andimann

Hi,

r
leerorhr und DIN: nur weil irgendwas in irgendeiner DIN steht heißt nicht, das irgendwer sich daran halten muss. außer natürlich ihr habt das vereinbart, das diese DIN vertraglich einzuhalten ist.
Ist nun etwas Off Topic, aber:


Die DIN haben in der Tat keinen bindenden, gesetzlichen Charakter. Sie werden aber als allgemeiner Stand der Technik angesehen und geben vor, wie ein Produkt nach Expertenmeinung auszusehen hat.

Sprich, hält sich ein Handwerker/Hersteller/was auch immer an die DIN, so ist er fein raus, was Haftung und Fehler angeht. Macht er es umgekehrt nicht, muss er nachweisen, dass seine Methode technisch auch in Ordnung war und nicht für irgendwelche Fehler verantwortlich ist.

Sprich, er darf abweichen, muss aber dann den Kopf dafür hinhalten.

Für den Fall der LAN Kabel unter Putz wird es schwierig werden, nachzuweisen, dass die Verlegung fehlerfrei ist. Zum einen wegen des nun nicht mehr möglichen Austausches der Kabel (was aber bei LAN Kabeln aufgrund des technischen Fortschritts absolut üblich ist) und viel mehr noch weil LAN Kabel nicht gequetscht werden dürfen .Und wenn die Kabel hübsch mit diesen „Leitung unter Putz Nägeln“ festgemacht wurden, sind die gequetscht!


Langer Rede, kurzer Sinn, bei LAN Kabeln unter Putz hast du sicherlich keine korrekte, fehlerfreie Verlegung!


Aber nun muss der TE erst einmal sagen, was genau vereinbart wurde und vor allem: Sind die Leitungen nun in Leerrohren oder unter Putz?


Viele Grüße,


Andreas
 
P

Payday

ersteinmal muss überhaupt belegt werden, DAS das netzwerkkabel fehlerhaft verlegt wurde. irgendwas zu behaupten und der andere muss gegenteil beweisen ist quatsch.

wie dem auch sei, ist putz drauf und ohne komplett durchgängen leerrohr verlegt= ausgleichszahlung im müden niedrigen hunderter betrag oder irgendwas anderes für "low"
 
W

wrack

Ich kenne mich jetzt damit nicht so gut aus.
So wie ich es lese, wurde mündlich vereinbart (und mit dem Bauleiter vermutlich besprochen), dass Doppeldosen gesetzt werden sollen. Schriftlich aber wurden nur einfache Dosen festgehalten. So verstehe ich diesen Post zumindest.
Der Elektriker hat sich - vermutlich - an den schriftlichen Auftrag gehalten.
Der Bauleiter bestätigte Dir mündlich den Mangel.
Wenn sich die Baufirma auf die Hinterbeine stellt und sich auf die schriftliche Vereinbarung beruft, hat man meines Erachtens eher schlechte Karten bzgl. "Mangelbeseitigung". Ob in so einem Fall das Gedächtnis des Bauleiters (als Angestellter der Firma) noch immer so gut ist, weiß ich nicht.

Was ich damit sagen will: Aus meiner Sicht läuft es auf Kulanz hinaus. Dem Bauleiter ist bewusst, dass ein Fehler gemacht wurde. Aber entsprechend Vertrag wurde "korrekt" gearbeitet. Somit wird der BL versuchen dies auf der Kulanzschiene zu klären (soweit nicht ein sehr großer Aufwand entsteht). Drückt man zu hart (also in Richtung großen Aufwand fahren [Wände aufstemmen, neu verlegen, etc.]) könnte die Kulanzstimmung kippen.


Mag aber sein, dass ich den Eingangspost auch falsch verstanden habe oder dass generell im Vertrag nur von der "Dose" geschrieben wird und die Art der Dose anderweitig definiert wird.
@andimann

Wie ich schon oben geschrieben habe - ich kann es nur schwer beurteilen.
Aber so, wie es der TE geschrieben hat, steht im Vertrag nur eine Dose drin und nicht eine Doppeldose. Er ging davon aus, dass es sich um die von ihm gewünschte (und besprochene) Doppeldose handelt.

Wenn da aber EINE Dose im Vertrag drin steht, dann wäre der Vertrag erfüllt. (unter Geschäftsleuten gelten mündliche Absprachen auch als Vertrag - bei Privat vs. Geschäft aber nur die schriftlichen, wenn ich mich nicht irre).
Soll jetzt nicht heißen, dass die Hausbaufirma kein Einsehen hat und sich nicht bewegt - immerhin basiert dieses Geschäft zum Teil auch auf Empfehlungen. Wenn man aber mit der Holzhammer-Methode kommt (Ihr MÜSST aufreißen und neu verlegen), dann kann es auch passieren, dass die Firma im Rahmen von Aufwand und Nutzen denkt und sich einfach umdreht.
Falsch, schriftlich doppelt im Angebot festgehalten, in den Zeichnungen einfach. Ob Leerrohre verlegt wurden, konnte ich nicht in erfahrung bringen - ich habe nur fotos, bevor die Dosen gesetzt wurden und stand jetzt.

Nochmal zu der Thematik Fachmann: Wenn man auf den Stromverteiler Riesen Bund Kabel sieht, gucke ich nicht JEDES Kabel nach bzw. zähle die. Ich habe geprüft, ob kein "Russenkabel" verlegt wurde, sondern ob es richtige Netzwerkkabel waren. Auf die Anzahl habe ich hierbei nicht geachtet, da ich den Bund nicht aufmachen wollte/konnte (Strapse waren drum).

Also nochmal: Schriftlich festgelegt - doppelte netzwerkdosen - in den Plan war nur eine Dose eingezeichnet - ich bin hierbei ausgegangen, das dies eine doppelte ist. Ich habe bei der Elektro Bemusterung im übrigen auch nochmal drauf hingewiesen - Typischer O-Ton des Elektrikers: jajajaa... ihr kennt das Spiel ;)

Laut aussage des Bauleiters kann das Kabel nicht nachgezogen werden, ich gehe davon aus, das die Leerrohre voll sind (Elektro/Antenne/Strom).

Daher die explizite Frage: Wie hoch ist der Schaden. Ich bin der Meinung, das es der Baufirma genauso schmerzen muss, wie es mir geschmerzt hat - voller Preis zurück
 
andimann

andimann

Hi,

wenn die Doppeldosen schriftlich im Angebot fixiert sind, haben da Doppeldosen zu sein.
Fertig, Ende der Diskussion.
LAN Kabel dürfen aufgrund von möglichen Störungen nicht zusammen mit Stromkabeln in einem Leerrohr verlegt sein. Wenn die das gemacht haben, würde ich den Bauleiter mal fragen, was für eine Amateurkaspertruppe er da auf der Baustelle hat.

Auch wenn soviel Torfnasigkeit durchaus bestraft gehört und ich es auch gut heißen würde: voller Preis zurück wirst du nicht durchsetzen können. Es sind ja Netzwerkkabel da (btw: schon getestet ob die auch funktionieren??), also liegt der Schaden nicht bei 100 %. Denke, eine Reduktion auf 1/3 des Preises wäre angemessen, also 330 Euro zahlen statt 1000. DIe haben schließlich nur die Hälfte der Leistung erbracht (wenn die Leerrohre nun tatsächlich voll sind, heißt das, dass sie doppelt so viele hätten legen müssen. Und dafür hast du bezahlt!) und du musst nun noch extra Switche usw kaufen.

Viele Grüße,

Andreas
 
Zuletzt aktualisiert 30.11.2024
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