Aufklärungspflicht hinsichtlich OPTIK? Gibt es sowas

4,30 Stern(e) 3 Votes
D

DG

Frag' den Zimmermann doch mal, ob Du seine Arbeit incl. der kompetenten Beratung weiterempfehlen sollst ...

Ich würde ihm vorschlagen, die Kosten zu teilen. Du trägst 50%, weil Du tel. beauftragt hast, ohne sich das vor Ort anzusehen - das ist ganz klar Dein Bock. Und er trägt 50%, weil's einfach sch***** aussieht und er das nie so hätte beraten dürfen, denn ich glaube nicht, dass es üblich ist, die Sichtverkleidung bündig mit den Fenstern abschließen zu lassen. Das hätte er merken müssen, dass das bei dem Dachüberstand darauf hinausläuft, spätestens bei der Anbringung der Unterlattung. Zu dem Zeitpunkt wäre der Schaden ja noch deutlich geringer gewesen.

MfG
Dirk Grafe
 
T

Tom1607

grad beim 'Stadtvilla Typ' finde ich es schöner wenn die Balken unten verkleidet werden. Bei den heute üblichen Sparrenhöhen finde ich es häßlich wenn man die Köpfe der Balken sieht. Das Problem hier ist aber eher das die Balken nicht etwas höher liegen. Ein Stein mehr wie bei Bieber wäre Optisch sicher besser gewesen.

Ich würde es trotzdem so lassen denn für meinen Geschmack passt das andere Optisch nicht zu einer Stadtvilla. Ist halt Geschmackssache ....
 
Jochen104

Jochen104

Das Problem an der Konstruktion von @jani83 ist wohl, dass die Verkleidung nach unten noch abgekastet wurde.
Also das die Verkleidung deutlich unterhalb der Rinne angebracht wurde und nach vorne mit den Blechen verkleidet wurde (siehe Bild in Beitrag 11).
Weißt du warum das so gemacht wurde?
 
B

Bieber0815

gemeint war der Abstand zwischen Fenster und Dach der beim TE fehlt. Ob Stein oder Ringanker ist letztendlich egal ...
Schon klar, nur liegt (bei uns) je gerade kein zusätzlicher Stein, sondern nur das, was sowieso dahin gehört.

Also das die Verkleidung deutlich unterhalb der Rinne angebracht wurde und nach vorne mit den Blechen verkleidet wurde (siehe Bild in Beitrag 11).
Weißt du warum das so gemacht wurde?
Genau, und ich frage mich, ob unter der Bezeichnung "in der Waage" genau das zu verstehen gewesen sein musste. Ich hätte diese Art der Abkastung eben nicht erwartet, wenn ich den Auftrag erteile "in der Waage".
 
Zuletzt aktualisiert 03.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3159 Themen mit insgesamt 42717 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Aufklärungspflicht hinsichtlich OPTIK? Gibt es sowas
Nr.ErgebnisBeiträge
1Dachüberstand Stadtvilla Holz oder Kunststoff? 12
2Dachüberstand Stadtvilla mit Zeltdach 12
3Stadtvilla 200qm + großzügige Doppelgarage im Saarland geplant 74
4Traufhöhe von 6m bei einer Stadtvilla 11
5Grundrissplanung für Stadtvilla mit 168 qm - Wer hat Ideen? 47
6Frontansicht Stadtvilla Walmdach oder Zeltdach? 16
7Grundriss-Entwurf Stadtvilla mit Doppelgarage 38
8Neubau Stadtvilla mit Einliegerwohnung und Doppelgarage 72
9Dachüberstand bei Stadtvilla mit Walmdach 17
10Stadtvilla oder klassisches Satteldach-Haus? Vorteile? Kosten? 51
11Einfamilienhaus - Stadtvilla - 160qm Wohnfläche 10
12Stadtvilla 190m² mit Einfahrt & Garten zur Südseite 30
13Grundriss Stadtvilla - Danke für euer Feedback 15
14Grundrissplanung Einfamilienhaus (Stadtvilla 140qm²) am Hang mit Doppelgarage 495
15Grundrissoptimierung Stadtvilla 180m2 (mit Visualisierungen) 24
16Grundriss Stadtvilla - Bitte um Meinungen, Kritik, Verbesserungen 52
17Stadtvilla mit Staffelgeschoss und Bungalow-Optik kombiniert 13
18Ringanker - Dämmung zur 5cm - U Schale 10
19Obergeschoss Fenstersturz und Ringanker 19
20Lage Stadtvilla oder Einfamilienhaus auf Grundstück mit breiter Straßenfront 63

Oben