@Mr. Robot,
die Abweichung vom Bebauungsplan ist bei Dir nicht besonders groß, dennoch sollst Du offensichtlich den Weg über eine Nachbarzustimmung gehen. Die Länder handhaben das unterschiedlich, teilweise ist die Praxis auch abhängig vom jeweiligen Bauamt.
In NRW könntest Du die Abweichung durch eine sog. Verzichtsbaulast erreichen - idR
ohne Nachbarzustimmung. Das funktioniert prinzipiell so, dass Du die
zusätzlich benötigte Fläche im Westen des Baufensters
durch einen
Verzicht auf einen gleich großen Bereich innerhalb des Baufensters sicherst, also nur eine individuelle Verschiebung Deines Baufensters bewirkt, ohne dass man den ganzen Bebauungsplan neu aufstellen/ändern muss. Die Größe Deines nutzbaren Baufensters bleibt dann gleich, Du hast ergo keinen Gewinn an Baufläche.
Da es in BW grundsätzlich eine synonyme Handhabung bei Baulasteintragungen gibt (manche Länder haben das Konstrukt "Baulast" gar nicht), wäre der Weg ohne Nachbarzustimmung meiner Meinung nach also auch in BW möglich.
Details mit Deinem Architekten/Vermesser und Bauamt klären, Du wirst dann etwaig auch keinen Bauantrag im vereinfachten Verfahren stellen können.
Aber wie gesagt, das sind nur ein paar Quadratmeter, um die das Baufenster angepasst werden müsste und auf Grund des Grundstückszuschnitts kann man das meines Erachtens auch begründen.
MfG
Dirk Grafe