Das hat hier im Forum wenig Sinn, das muss bei dem Grundstückszuschnitt und der Abweichung vom Bebauungsplan schon ein Architekt begleiten. Du kannst - wenn es überhaupt notwendig wird - auch nach vorne, also nach Osten über die vordere Baugrenze rausgehen, wobei ich dann (grob abgegriffen) davon ausgehe, dass Du den Grenzabstand von 3m an der Süd-Ost-Ecke ausreizt; viel Platz ist da nicht mehr, kann aber reichen.
Hätte aber den Vorteil, dass die Garage uU westlich wieder ins Baufenster rutscht. Wenn man dann den Baukörper und Garage noch etwas dreht/anpasst, dann kommst Du wahrscheinlich auch ohne zusätzlichen Aufwand hin und sparst Dir Zeit und Kosten.
MfG
Dirk Grafe