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Payday
ich habs mal gelesen. hier die zusammenfassung: Nachbarn haben 5stunden roboterrasenmäher Lärm am Tag zwischen 7-20uhr hinzunehmen (+ruhezeiten wie 13-15uhr), wenn das gerät den "allgemein technischen regelwerken" entspricht (Lautstärke).Ich habe gerade ein Urteil in Sachen Mähroboter auf den Schreibtisch bekommen, welches euch vlt. interessieren wird
AG Siegburg, Urteil vom 19.02.15, AZ 118 C 97/13
Bauexperte von unterwegs
immer ne top Idee seinen Nachbarn zu verklagen. man kanns ja nicht auch so klären, das der mäher zb am Samstag Nachmittag einfach mal ausbleibt und den Rest der Woche arbeitet. klagen ist einfacher...