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whitelaker
Hallo liebe Community,
zuerst zur Ausgangssituation: Ich bin Eigentümer von einem Grundstück von meiner Oma. Sie hat Lebenslanges Wohnrecht. Das Grundstück ist 840 m² gross. Meine Oma wohnt in einem kleinen Haus.
Wir hatten jetzt gedacht dort ein Haus mit rauf zu bauen. Das wäre dann aber leider auch sehr klein wegen der baulichen Vorschriften. Jetzt hatten wir überlegt ein größeres Haus mit Einliegerwohnung zu bauen, welches nicht den Mindestabständen zwischen alten und neuen Haus entspräche. Meine Frage ist ginge das, wenn das Bauamt wüsste das man das alte Haus danach abreißt? Vorher abreißen geht halt nicht, weil meine Oma ja nicht auf der Straße leben kann.
MfG
Roger
zuerst zur Ausgangssituation: Ich bin Eigentümer von einem Grundstück von meiner Oma. Sie hat Lebenslanges Wohnrecht. Das Grundstück ist 840 m² gross. Meine Oma wohnt in einem kleinen Haus.
Wir hatten jetzt gedacht dort ein Haus mit rauf zu bauen. Das wäre dann aber leider auch sehr klein wegen der baulichen Vorschriften. Jetzt hatten wir überlegt ein größeres Haus mit Einliegerwohnung zu bauen, welches nicht den Mindestabständen zwischen alten und neuen Haus entspräche. Meine Frage ist ginge das, wenn das Bauamt wüsste das man das alte Haus danach abreißt? Vorher abreißen geht halt nicht, weil meine Oma ja nicht auf der Straße leben kann.
MfG
Roger