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frankie9111
Hallo zusammen,
bei einem Bauträger aus unserer näheren Gegend wurde eine hübsche Doppelhaushälfte (mit Grundstück) beworben und nach einige Diskussionen haben wir uns nun dafür entschieden. Es gibt nun auch bereits einen Notartermin. Jetzt sind wir allerdings unsicher, was für eine Vetragskonstellation das am Ende ist. Eigentlich sind wir immer von einem Bauträger ausgegangen.
Beim Notar wird jetzt in einer Urkunde gemeinsam ein Kaufvertrag über ein Grundstück mit einem Dritten (Privatpersonen) und dem Werkvertrag mit dem Bauträger unterzeichnet. Uns war immer klar, dass wir grunderwerbsteuer auf Kauf- und Werkvertrag bezahlen müssen. Ist das jetzt formal ein Bauträgervertrag, oder haben wir es hier mit einem Gneralunternehmer zu tun und verlieren den kompletten Schutz der Makler- und Bauträgerverordnung? Bauherren werden wohl formal wir selber sein. Ist die Makler- und Bauträgerverordnung trotzdem gültig?
Wie seht ihr das?
Danke!
bei einem Bauträger aus unserer näheren Gegend wurde eine hübsche Doppelhaushälfte (mit Grundstück) beworben und nach einige Diskussionen haben wir uns nun dafür entschieden. Es gibt nun auch bereits einen Notartermin. Jetzt sind wir allerdings unsicher, was für eine Vetragskonstellation das am Ende ist. Eigentlich sind wir immer von einem Bauträger ausgegangen.
Beim Notar wird jetzt in einer Urkunde gemeinsam ein Kaufvertrag über ein Grundstück mit einem Dritten (Privatpersonen) und dem Werkvertrag mit dem Bauträger unterzeichnet. Uns war immer klar, dass wir grunderwerbsteuer auf Kauf- und Werkvertrag bezahlen müssen. Ist das jetzt formal ein Bauträgervertrag, oder haben wir es hier mit einem Gneralunternehmer zu tun und verlieren den kompletten Schutz der Makler- und Bauträgerverordnung? Bauherren werden wohl formal wir selber sein. Ist die Makler- und Bauträgerverordnung trotzdem gültig?
Wie seht ihr das?
Danke!