Nachfrage zu Eigentumsüberschreibung vs. Bauantrag

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Sir_Kermit

Sir_Kermit

Moin,

Situation: Grundstück bezahlt, wir warten auf den Bescheid für die grunderwerbsteuer, damit die Eigentumsüberschreibung vollzogen werden kann. Der kommt in ganz naher Zukunft, gelöhnt wird auch zügigst. Soweit aus unserer Sicht alles im grünen Bereich.
Nun hat uns der Notar mitgeteilt, dass momentan beim zuständigen Grundbuchamt bei Eigentumsumschreibungen mit einer Wartezeit von 6 bis 7 Monaten zu rechnen ist.

Das klingt nun wieder nicht so gut. Wobei, wenn wir richtig (ein Schwager von mir hat eine kleine Baufirma) informiert wurden, ein Bauantrag dennoch gestellt werden kann. Stimmt das bis dahin? Soweit ich darüber hinaus noch weitere Infos im Netz finden konnte, passt alles. Bis dahin sieht alles gut aus... sagte die Schlange zum Kaninchen ;)

Gibt es dennoch Fallstricke, die wir nicht bedacht haben? Ziel ist es ja, innerhalb dieser Zeit das Haus fertig zu stellen (Anmerkung: Lageplan und Zeichnung sind als Vorentwurf gestern bei uns eingetroffen. Wir haben noch ein wenig Feintuning und dann darf hier auf uns geschossen werden. :D )

Kermit
 
N

nordanney

Gibt es dennoch Fallstricke, die wir nicht bedacht haben? Ziel ist es ja, innerhalb dieser Zeit das Haus fertig zu stellen (Anmerkung: Lageplan und Zeichnung sind als Vorentwurf gestern bei uns eingetroffen. Wir haben noch ein wenig Feintuning und dann darf hier auf uns geschossen werden. :D )
Ja, dass die Bauzeit ab jetzt mit 6-7 Monaten eher zu kurz ist;)

Ansonsten keine Probleme mit der fehlenden Eigentumsumschreibung. Dafür gibt es ja eine AV im Grundbuch.
 
Sir_Kermit

Sir_Kermit

D

DG

@Sir_Kermit,

wer ist denn der Verkäufer? Familie, Gemeinde oder ein privater Dritter?

Grundsätzlich ist das unproblematisch, formal baut man allerdings auf fremden Grund. Dazu muss der aktuelle/jetzige Eigentümer zustimmen (wenn's beim Bauamt auffällt), man kann aber den Eigentumsübergang/Kaufvertrag incl. des Antrags, der ans Grundbuchamt gegangen ist, dokumentieren, sodass dem Bauamt klar ist, dass das nur noch an der Bearbeitungszeit beim Grundbuch scheitert.

Guck' mal in den Kaufvertrag, was dort zum Thema "Gefahr-Übergang, Rechte und Pflichten" steht, ich bin da nicht ganz so firm, kann aber sein, dass das schon mit Zahlung der Kaufsumme oder einem anderen logischen Teilvorgang des Kaufvertrags passiert, der von der Eintragung im Grundbuch abweicht. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt sowieso alle Rechte und auch Pflichten am Grundstück auf Euch übertragen sind, auch wenn die Umschreibung noch andauert. Im Zweifel mal den Notar und/oder das Bauamt befragen, das kommt aber regelmäßig vor, sodass das wie gesagt grundsätzlich harmlos ist.

MfG
Dirk Grafe
 
Sir_Kermit

Sir_Kermit

Moin,

wer ist denn der Verkäufer? Familie, Gemeinde oder ein privater Dritter?
Es ist ein privater Eigentümer, der ein paar Häuser weiter weg wohnt. Der hat ein Grundstück von 3000 qm gekauft und in 6 Parzellen geteilt. 1 Haus ist seit dem letzten Jahr fertig, ein anderes schon fast, aktuell werden 2 weitere gebaut, bezw. die Erdarbeiten sind in vollem Gange. Einen Teil der Eigentümer haben wir auch schon kennen gelernt.
Von daher ist dem Bauamt an und für sich klar, was da in dem kleinen 1000 Seelen Dorf so geschieht. Pampa, sach ich nur ...

Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt sowieso alle Rechte und auch Pflichten am Grundstück auf Euch übertragen sind, auch wenn die Umschreibung noch andauert.
Mir war auch so, dass ich das gelesen habe. Danke für die Erinnerung, ich werde nochmals genauer schauen.

Kermit
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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