South
Hallo,
wir beschäftigen uns ja gerade mit dem Thema Hausbau, wie in einem anderen Thread bereits geschrieben. Ab Oktober können in einem neuen Baugebiet Grundstück reserviert/erworben werden. Nun ist es so, dass meine Eltern gerne neu und altersgerechet bauen wollen. Das aktuelle Haus ist jetzt nach dem Auszug meiner Schwester gut 50 qm zu groß, außerdem ist der Garten mit Schwimmteich zu viel Arbeit. Da wir auf dem Land wohnen (28 Tsd. Einwohner) sind die Grundstücke hier regelmäßig mind. 600 - 1300 qm groß. Sie hätten aber gerne max. 400 qm -> wg. der Gartenarbeit ;) . Da wir selbst gerne auch ein kleines Grundstück hätten, war die Idee evtl. ein größeres Grundstück zu erwerben und dieses real zu teilen.
Dadurch ergeben sich für mich folgende Fragen:
1. Natürlich müssen die Grundstück weiterhin dem Bebauungsplan bzw. Baurecht (Baugesetzbuch, Niedersächsische Bauordnung) entsprechen. Wichtig ist hier der Bebauungsplan (liegt leider erst Ende September vor) - Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, evtl. festgesetzte Mindestgröße des Grundstück je Haus, Baufenster. Ebenso das Baurecht wg. Abstandsflächen. Zusätzlich müssen natürlich beide Grundstück erschlossen werden. Das haben meine Recherchen ergeben, habe ich etwas wichtiges übersehen?
2. Wenn baurechtliches nichts dagegen spricht - habe ich das Recht das Grundstück zu teilen? Oder bin ich da auf das Wohlwollen der Baubehörde angewiesen?
Lieben Dank für alle Antworten im Voraus für die Opferung euer freien Zeit =)
wir beschäftigen uns ja gerade mit dem Thema Hausbau, wie in einem anderen Thread bereits geschrieben. Ab Oktober können in einem neuen Baugebiet Grundstück reserviert/erworben werden. Nun ist es so, dass meine Eltern gerne neu und altersgerechet bauen wollen. Das aktuelle Haus ist jetzt nach dem Auszug meiner Schwester gut 50 qm zu groß, außerdem ist der Garten mit Schwimmteich zu viel Arbeit. Da wir auf dem Land wohnen (28 Tsd. Einwohner) sind die Grundstücke hier regelmäßig mind. 600 - 1300 qm groß. Sie hätten aber gerne max. 400 qm -> wg. der Gartenarbeit ;) . Da wir selbst gerne auch ein kleines Grundstück hätten, war die Idee evtl. ein größeres Grundstück zu erwerben und dieses real zu teilen.
Dadurch ergeben sich für mich folgende Fragen:
1. Natürlich müssen die Grundstück weiterhin dem Bebauungsplan bzw. Baurecht (Baugesetzbuch, Niedersächsische Bauordnung) entsprechen. Wichtig ist hier der Bebauungsplan (liegt leider erst Ende September vor) - Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, evtl. festgesetzte Mindestgröße des Grundstück je Haus, Baufenster. Ebenso das Baurecht wg. Abstandsflächen. Zusätzlich müssen natürlich beide Grundstück erschlossen werden. Das haben meine Recherchen ergeben, habe ich etwas wichtiges übersehen?
2. Wenn baurechtliches nichts dagegen spricht - habe ich das Recht das Grundstück zu teilen? Oder bin ich da auf das Wohlwollen der Baubehörde angewiesen?
Lieben Dank für alle Antworten im Voraus für die Opferung euer freien Zeit =)