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Novecentosedici
Einen schönen guten Tag Euch allen !!
Ich habe so ein ungutes Gefühl, dass mich mein Bauherr über den Leisten zieht. Doch bevor ich rechtliche Schritte einleite, möchte ich mein Anliegen mal hier loswerden.
Folgendes:
Durch einen dummen Zufall ist mir aufgefallen, dass gemäß Bauwerkvertrag seitens des Bauherren Erdarbeiten und Entwässerungsarbeiten enthalten sind. Diese hatte ich aber bereits in Eigenleistung zu 100 % selber bezahlt. Auf schriftlicher Nachfrage teilte man mir mit, dass diese Arbeiten nicht Sache des Bauherren sind. Ich verwies dann auf die Punkte 5 und 6 des Bauwerkvertrags. Hier steht:
5) Erdarbeiten: Der Mutterboden wird bis zu einer Stärke von 30 cm abgetragen. Der Bodenaushub verbleibt auf dem Grundstück. Die Fehlhöhe wird durch frostsicheres Material ersetzt. Nach geotechnischer Erfordernis wird das Gründungspolster bis auf 45 cm erhöht. Auf dem frostsicheren Material wird als Trennlage eine Kunststoffbahn aufgebracht. Die Leerrohre für die Medienzuführung zum Hausanschlussraum werden auf dem kürzesten Weg bis zu 50 cm vor die Hausaußenkante geführt.
6) Entwässerungsarbeiten: Die Abwasserleitungen mit einem Durchmesser von mindestens 100 mm bestehen einschliesslich der Formstücke aus PVC. Sie werden unterhalb des Gebäudes zusammengefasst und aufdem kürzesten Weg vom Hausanschlussraum bis zu 50 cm vor die Hausaußenkante geführt.
Diese Arbeiten habe ich von einem lokalen Anbieter durchführen lassen.
Kosten hierfür:
230 m3 Mutterboden Abtrag € 207,-
322 m3 Füllkies liefern, einbauen und lagenweise verdichten € 4.169,90
6 Meter Rohrrigole 350er mit Kontrollschacht liefern und montieren
€ 1.950,-
alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer = gesamt € 6.368,76
Nach nochmaliger Prüfung teilte man mir dann mit, dass mir wohl eine Gutschrift zustehen würden. Man will mir einen Betrag in Höhe von
€ 2.121,10 erstatten.
Das ist gerade mal 1/3 der mir entstandenen Kosten!!!!
Die Rigole sagte man mir, wäre nicht vertraglicher Bestandteil. Eine genaue Errechnung dieser Gutschrift hat man mir,trotz mehrfacher schriftlicher Anforderung, nicht zukommen lassen.
Nun meine Frage an Euch ! Kann das stimmen, oder ist der Betrag zu gering ??
Das Haus hat eine Grundfläche von 10.125 Meter x 8,5 Meter.
Ist die Rigole mit im Preis ??
Würde mich riesig über baldige Rückantworten freuen.
Micha
Ich habe so ein ungutes Gefühl, dass mich mein Bauherr über den Leisten zieht. Doch bevor ich rechtliche Schritte einleite, möchte ich mein Anliegen mal hier loswerden.
Folgendes:
Durch einen dummen Zufall ist mir aufgefallen, dass gemäß Bauwerkvertrag seitens des Bauherren Erdarbeiten und Entwässerungsarbeiten enthalten sind. Diese hatte ich aber bereits in Eigenleistung zu 100 % selber bezahlt. Auf schriftlicher Nachfrage teilte man mir mit, dass diese Arbeiten nicht Sache des Bauherren sind. Ich verwies dann auf die Punkte 5 und 6 des Bauwerkvertrags. Hier steht:
5) Erdarbeiten: Der Mutterboden wird bis zu einer Stärke von 30 cm abgetragen. Der Bodenaushub verbleibt auf dem Grundstück. Die Fehlhöhe wird durch frostsicheres Material ersetzt. Nach geotechnischer Erfordernis wird das Gründungspolster bis auf 45 cm erhöht. Auf dem frostsicheren Material wird als Trennlage eine Kunststoffbahn aufgebracht. Die Leerrohre für die Medienzuführung zum Hausanschlussraum werden auf dem kürzesten Weg bis zu 50 cm vor die Hausaußenkante geführt.
6) Entwässerungsarbeiten: Die Abwasserleitungen mit einem Durchmesser von mindestens 100 mm bestehen einschliesslich der Formstücke aus PVC. Sie werden unterhalb des Gebäudes zusammengefasst und aufdem kürzesten Weg vom Hausanschlussraum bis zu 50 cm vor die Hausaußenkante geführt.
Diese Arbeiten habe ich von einem lokalen Anbieter durchführen lassen.
Kosten hierfür:
230 m3 Mutterboden Abtrag € 207,-
322 m3 Füllkies liefern, einbauen und lagenweise verdichten € 4.169,90
6 Meter Rohrrigole 350er mit Kontrollschacht liefern und montieren
€ 1.950,-
alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer = gesamt € 6.368,76
Nach nochmaliger Prüfung teilte man mir dann mit, dass mir wohl eine Gutschrift zustehen würden. Man will mir einen Betrag in Höhe von
€ 2.121,10 erstatten.
Das ist gerade mal 1/3 der mir entstandenen Kosten!!!!
Die Rigole sagte man mir, wäre nicht vertraglicher Bestandteil. Eine genaue Errechnung dieser Gutschrift hat man mir,trotz mehrfacher schriftlicher Anforderung, nicht zukommen lassen.
Nun meine Frage an Euch ! Kann das stimmen, oder ist der Betrag zu gering ??
Das Haus hat eine Grundfläche von 10.125 Meter x 8,5 Meter.
Ist die Rigole mit im Preis ??
Würde mich riesig über baldige Rückantworten freuen.
Micha