Hier stimmt doch was nicht, oder ???

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N

Novecentosedici

Einen schönen guten Tag Euch allen !!

Ich habe so ein ungutes Gefühl, dass mich mein Bauherr über den Leisten zieht. Doch bevor ich rechtliche Schritte einleite, möchte ich mein Anliegen mal hier loswerden.

Folgendes:

Durch einen dummen Zufall ist mir aufgefallen, dass gemäß Bauwerkvertrag seitens des Bauherren Erdarbeiten und Entwässerungsarbeiten enthalten sind. Diese hatte ich aber bereits in Eigenleistung zu 100 % selber bezahlt. Auf schriftlicher Nachfrage teilte man mir mit, dass diese Arbeiten nicht Sache des Bauherren sind. Ich verwies dann auf die Punkte 5 und 6 des Bauwerkvertrags. Hier steht:

5) Erdarbeiten: Der Mutterboden wird bis zu einer Stärke von 30 cm abgetragen. Der Bodenaushub verbleibt auf dem Grundstück. Die Fehlhöhe wird durch frostsicheres Material ersetzt. Nach geotechnischer Erfordernis wird das Gründungspolster bis auf 45 cm erhöht. Auf dem frostsicheren Material wird als Trennlage eine Kunststoffbahn aufgebracht. Die Leerrohre für die Medienzuführung zum Hausanschlussraum werden auf dem kürzesten Weg bis zu 50 cm vor die Hausaußenkante geführt.

6) Entwässerungsarbeiten: Die Abwasserleitungen mit einem Durchmesser von mindestens 100 mm bestehen einschliesslich der Formstücke aus PVC. Sie werden unterhalb des Gebäudes zusammengefasst und aufdem kürzesten Weg vom Hausanschlussraum bis zu 50 cm vor die Hausaußenkante geführt.

Diese Arbeiten habe ich von einem lokalen Anbieter durchführen lassen.
Kosten hierfür:

230 m3 Mutterboden Abtrag € 207,-
322 m3 Füllkies liefern, einbauen und lagenweise verdichten € 4.169,90
6 Meter Rohrrigole 350er mit Kontrollschacht liefern und montieren
€ 1.950,-

alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer = gesamt € 6.368,76

Nach nochmaliger Prüfung teilte man mir dann mit, dass mir wohl eine Gutschrift zustehen würden. Man will mir einen Betrag in Höhe von
€ 2.121,10 erstatten.

Das ist gerade mal 1/3 der mir entstandenen Kosten!!!!

Die Rigole sagte man mir, wäre nicht vertraglicher Bestandteil. Eine genaue Errechnung dieser Gutschrift hat man mir,trotz mehrfacher schriftlicher Anforderung, nicht zukommen lassen.

Nun meine Frage an Euch ! Kann das stimmen, oder ist der Betrag zu gering ??

Das Haus hat eine Grundfläche von 10.125 Meter x 8,5 Meter.

Ist die Rigole mit im Preis ??

Würde mich riesig über baldige Rückantworten freuen.

Micha
 
6

6Richtige

Hallo Novecentosedici,

wenn man Leistungen aus dem Angebot einer Baufirma herausnehmen will,
erfolgt dies in der Regel vor Unterschrift des Vertrages gegen Gutschrift.
Nach Unterschrift bist Du auf das Wohlwollen der Firma angewiesen, der Minderpreis wird deutlich geringer ausfallen als die Dir tatsächlich entstandenen Kosten, Stichwort entgangener Gewinn. Kannst Du also erst mal als Lehrgeld abhaken, während der Bauphase kommt sicher noch mehr dazu. Die Rigole und der Kontrollschacht waren sowieso nicht im Angebot und wenn man die Grundfläche des Hauses zuzüglich je 1 Meter Arbeitsraum rundum mal 45 cm Höhe rechnet, waren nur ca. 60m3 im Angebot enthalten, den Rest hättest Du selbst bezahlt. ... und welche rechtlichen Schritte schweben Dir nun vor?
 
K

knaecke

Du bist der Bauherr.. dein Bauträger der Auftragnehmer... und wer einfach tausende von Euros überweißt.... dem kann man nicht helfen... ich ertappe mich leider aber auch dabei ... man tut so als würde man im Internet eine Digitalkamera bestellen.... nur mit mehr nullen...



Einen schönen guten Tag Euch allen !!

Ich habe so ein ungutes Gefühl, dass mich mein Bauherr über den Leisten zieht. Doch bevor ich rechtliche Schritte einleite, möchte ich mein Anliegen mal hier loswerden.

Folgendes:

Durch einen dummen Zufall ist mir aufgefallen, dass gemäß Bauwerkvertrag seitens des Bauherren Erdarbeiten und Entwässerungsarbeiten enthalten sind. Diese hatte ich aber bereits in Eigenleistung zu 100 % selber bezahlt. Auf schriftlicher Nachfrage teilte man mir mit, dass diese Arbeiten nicht Sache des Bauherren sind. Ich verwies dann auf die Punkte 5 und 6 des Bauwerkvertrags. Hier steht:

5) Erdarbeiten: Der Mutterboden wird bis zu einer Stärke von 30 cm abgetragen. Der Bodenaushub verbleibt auf dem Grundstück. Die Fehlhöhe wird durch frostsicheres Material ersetzt. Nach geotechnischer Erfordernis wird das Gründungspolster bis auf 45 cm erhöht. Auf dem frostsicheren Material wird als Trennlage eine Kunststoffbahn aufgebracht. Die Leerrohre für die Medienzuführung zum Hausanschlussraum werden auf dem kürzesten Weg bis zu 50 cm vor die Hausaußenkante geführt.

6) Entwässerungsarbeiten: Die Abwasserleitungen mit einem Durchmesser von mindestens 100 mm bestehen einschliesslich der Formstücke aus PVC. Sie werden unterhalb des Gebäudes zusammengefasst und aufdem kürzesten Weg vom Hausanschlussraum bis zu 50 cm vor die Hausaußenkante geführt.

Diese Arbeiten habe ich von einem lokalen Anbieter durchführen lassen.
Kosten hierfür:

230 m3 Mutterboden Abtrag € 207,-
322 m3 Füllkies liefern, einbauen und lagenweise verdichten € 4.169,90
6 Meter Rohrrigole 350er mit Kontrollschacht liefern und montieren
€ 1.950,-

alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer = gesamt € 6.368,76

Nach nochmaliger Prüfung teilte man mir dann mit, dass mir wohl eine Gutschrift zustehen würden. Man will mir einen Betrag in Höhe von
€ 2.121,10 erstatten.

Das ist gerade mal 1/3 der mir entstandenen Kosten!!!!

Die Rigole sagte man mir, wäre nicht vertraglicher Bestandteil. Eine genaue Errechnung dieser Gutschrift hat man mir,trotz mehrfacher schriftlicher Anforderung, nicht zukommen lassen.

Nun meine Frage an Euch ! Kann das stimmen, oder ist der Betrag zu gering ??

Das Haus hat eine Grundfläche von 10.125 Meter x 8,5 Meter.

Ist die Rigole mit im Preis ??

Würde mich riesig über baldige Rückantworten freuen.

Micha
 
H

H.B

Hallo,
ich denke bevor Du hier schreibst solltest Du Dich erst einmal selber informieren.

1. Ein Bauträger kann nie Auftragnehmer sein! Ein Bauträger ist Verkäufer eines Hauses inkl. Grundstückes!
2. In einem Werkvertrag vergibt der Bauherr als Auftraggeber einen Auftrag. Der Auftragnehmer ist ein Bauunternehmen. Grundlage für diesen Vertrag ist u.a. die VOB.

Ich kann hier teilweise nur mit dem Kopf schütteln... Einige werfen hier mit Begriffen rum ohne überhaupt zu wissen wovon sie reden !!!
Das der eine oder andere hier Stress mit irgendwelchen Firmen hat liegt in vielen Fällen an der Unkenntnis und (Entschuldigung) Dummheit vieler Bauherren !!!
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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