Ich würde mich weigern eine Versickerung zu verbauen. Wozu macht man denn Bodengutachten, wenn der Inhalt letztendlich einfach ignoriert wird. Letztendlich bist du am Ende auch der Leidtragende, wenn aus deinem Garten eine Moorlandschaft wird. Das ist aber oftmals das Problem bei neuen Baugebieten. Die Gemeinden/Städte haben Probleme komplette neue Gebiete an das vorhandene System anzuschließen, da die Kapazitäten knapp sind oder es einfach bzgl. der Höhe schwer ist. Dann wird ein Bodengutachten gemacht, was dann so interpretiert wird, dass man evtl. das Wasser auch versickern lassen kann und schon steht es in den Bauvorgaben drin. Problem gelöst und wenn dann nach Erschließung und mit Baubeginn detaillierte Gutachten von den Bauherren gemacht werden und der Boden doch eine Versickerung nicht zulässt, ist der Erstgutachter plötzlich nicht mehr greifbar. Hab ich schon mehrfach erlebt.
Überlicherweise wird eine Rigole in Kombination mit einer Zisterne gemacht um das Wasser verzögert einzuleiten. Ein Teil der Zisterne wird als "Zwischenspeicher" genutzt um dann über eine Drossel das Wasser langsam der Rigole zuzuführen. Dadurch verringert sich natürlich das Nutzvolumen der Zisterne, bzw. diese muss dann um das Rückhaltevolumen vergrößert werden. Meist liegt das im Bereich von 1,5-3m³, je nach Dachfläche, Rigolengröße und Bodenverhältnissen. Für mich wäre das unabhängig von den Kosten trotzdem keine Lösung, da niemand gewährleistet, dass auch ausreichend Wasser versickern kann, bzw. das Bodengutachten widerlegt das sogar. Bringt natürlich auch nichts, wenn man sein eigenes Wasser "irgendwie" anders loswird und man vom versickerten Wasser der Nachbarn weggespült wird, aber da kann man zumindest rechtlich noch vorgehen.
Wenn ein Kanalanschluss technisch nicht machbar ist, wird es natürlich schwierig, da sich die Gemeinde/Stadt dann querstellen wird und du mit dem Problem allein dastehst. Dann bleibt dir (außer der Suche nach einem anderen Baugrundstück) nur die Möglichkeit das Wasser versickern zu lassen und zu hoffen, dass nichts passiert. Bei Grundwasser in 3,5m ist allerdings auch die Frage, wie tief eine Rigole sein darf, damit das versickerte Wasser nicht direkt ins Grundwasser gelangt.