Regenwasserversickerung

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B

Bieber0815

Der Thread startet eigentlich mit der Aussage, dass laut Bodengutachten eine Versickerung nicht möglich sei. Ein Retentionsschacht hilft sicher, aber hätte das Bodengutachten dann nicht gleich Versickerung mit vorgeschalteter Retention vorgeschlagen? Gibt's denn noch Leidensgenossen (nicht versickerungsgeeigneter Boden, aber Versickerung installiert)?
 
Chriscross

Chriscross

Wir haben auch gerade die Problematik, dass im Bebauungsplan steht, man solle das Regenwasser auf dem Grundstück versickern lassen, was jedoch laut Bodengutachten nicht möglich sei. Mein Architekt fragt nun mal die Kosten für eine Versickerungsanlage an. Ich bin mal gespannt was der Spaß kostet.
Auch wenn man immer mit Puffer plant, ist es Geld was am Ende wieder irgendwo fehlt
 
f-pNo

f-pNo

Was mich mal generell interessieren würde:

Was bitte schön ist dies für eine "Politik", welche das Einleiten von Regenwasser in die Kanalisation generell verbietet, sich gleichzeitig aber darüber beschwert, dass die Kanalisation nicht genug gespült werden kann, weil die Leute auf einen niedrigen Wasserverbrauch achten?

Ich kann es ja nachvollziehen, dass die Gemeinden kein allgemeines Einleiten zulassen, da bei den immer mehr entstehenden Baugebieten die Kanalisation ggf. schnell überlastet ist. = höherer Aufwand für Instandhaltung und Klärwerk
Wenn man einen Überlauf aber zulässt, hätte man einerseits nicht die Wassermassen zu bewältigen, aber bei Starkregen trotzdem mal eine hilfreiche "Spülung" der Kanalisation.
Zudem befürchte ich, dass bei Grundstücken, wo das Bodengutachten sagt, dass eine Versickerung nicht möglich ist, bei häufigen Starkregen (wie dieses Jahr) auch eine Rigole an ihre Grenzen stößt und das Regenwasser nicht schlucken kann. Dann hat der Eigentümer im schlimmsten Fall gleich zwei Probleme - 1. ein unter Wasser stehendes Grundstück und 2. die Gemeinde, welche ihn mahnt, dass Regenwasser doch auf seinem Grundstück zu versickern.
 
A

Alex85

Ich frage mich, wer eigentlich haftet, wenn über das eigene Grundstück das Wasser rauscht, z.B. in den öffentlichen Raum hinein. Oder dann weiter zum Nachbarn und dort Schäden anrichtet. Bin ich als Grundstückseigentümer verantwortlich, wenn über meine Fläche das Wasser rauscht?

Warum das Regenwasser nicht eingeleitet werden soll ... vielleicht meldet sich da noch mal jemand vom Fach, aber ich möchte mal spekulieren. Denn soweit ich weiß, ist Regenwasser abzuleiten vergleichsweise teuer. Man muss Kläranlagen und Pumpen mit extremer Spitzenlast vorhalten, um Regenwasser zu entsorgen. Das Abwasser aus Haushalten ist ziemlich planbar und wenigen Extremsituationen ausgesetzt. Man hält also dauernd Überkapazitäten vor, die selten genutzt werden.
Zudem gibt es auch getrennte Systeme, also Regenwasser und Abwasser werden getrennt im Kanal geführt. Der Abwasserkanal hat daher einen kleineren Querschnitt, wird somit billiger. Wenn ich mir dann den Regenwasserkanal bei der Erschließung auch noch mit spare, hab ich der Stadtkasse doch wieder was gutes getan
 
AOLNCM

AOLNCM

... Was bitte schön ist dies für eine "Politik", welche das Einleiten von Regenwasser in die Kanalisation generell verbietet, sich gleichzeitig aber darüber beschwert, dass die Kanalisation nicht genug gespült werden kann, weil die Leute auf einen niedrigen Wasserverbrauch achten?

Ich kann es ja nachvollziehen, dass die Gemeinden kein allgemeines Einleiten zulassen, da bei den immer mehr entstehenden Baugebieten die Kanalisation ggf. schnell überlastet ist. = höherer Aufwand für Instandhaltung und Klärwerk
Wenn man einen Überlauf aber zulässt, hätte man einerseits nicht die Wassermassen zu bewältigen, aber bei Starkregen trotzdem mal eine hilfreiche "Spülung" der Kanalisation ...
Ist eigentlich ganz einfach.
Bei großen Regenereignissen, bzw. bei Überlastung der Kläranlage, wird das Abwasser "nur" mechanisch vorgereinigt und verdünntes Schmutzwasser in das Gewässer abgeleitet.
Dadurch sinkt die Wasserqualität des Gewässers, das wiederum verbieten die Flussgebietsgemeinschaften weil es sonst von der EU auf die Mütze gibt.

Regenwasser, kann aber so gut wie direkt eingeleitet werden, denn das transportiert in der Regel "nur" die Gülle von den Bauerfelder mit.
Das ist auch der Grund, warum immer mehr Gemeinden auf ein Trennsystem umstellen.
Um in Niederschlagszeiten ein Vielfaches an Abwasser gegenüber Trockenwetter abzudämpfen und abzuleiten werden auch oft Regenüberlaufbecken oder Stauraumkanäle gebaut, sowie die Häuslebauer gezwungen Regenwasserzisternen zu verbauen.
 
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86bibo

Ich würde mich weigern eine Versickerung zu verbauen. Wozu macht man denn Bodengutachten, wenn der Inhalt letztendlich einfach ignoriert wird. Letztendlich bist du am Ende auch der Leidtragende, wenn aus deinem Garten eine Moorlandschaft wird. Das ist aber oftmals das Problem bei neuen Baugebieten. Die Gemeinden/Städte haben Probleme komplette neue Gebiete an das vorhandene System anzuschließen, da die Kapazitäten knapp sind oder es einfach bzgl. der Höhe schwer ist. Dann wird ein Bodengutachten gemacht, was dann so interpretiert wird, dass man evtl. das Wasser auch versickern lassen kann und schon steht es in den Bauvorgaben drin. Problem gelöst und wenn dann nach Erschließung und mit Baubeginn detaillierte Gutachten von den Bauherren gemacht werden und der Boden doch eine Versickerung nicht zulässt, ist der Erstgutachter plötzlich nicht mehr greifbar. Hab ich schon mehrfach erlebt.

Überlicherweise wird eine Rigole in Kombination mit einer Zisterne gemacht um das Wasser verzögert einzuleiten. Ein Teil der Zisterne wird als "Zwischenspeicher" genutzt um dann über eine Drossel das Wasser langsam der Rigole zuzuführen. Dadurch verringert sich natürlich das Nutzvolumen der Zisterne, bzw. diese muss dann um das Rückhaltevolumen vergrößert werden. Meist liegt das im Bereich von 1,5-3m³, je nach Dachfläche, Rigolengröße und Bodenverhältnissen. Für mich wäre das unabhängig von den Kosten trotzdem keine Lösung, da niemand gewährleistet, dass auch ausreichend Wasser versickern kann, bzw. das Bodengutachten widerlegt das sogar. Bringt natürlich auch nichts, wenn man sein eigenes Wasser "irgendwie" anders loswird und man vom versickerten Wasser der Nachbarn weggespült wird, aber da kann man zumindest rechtlich noch vorgehen.

Wenn ein Kanalanschluss technisch nicht machbar ist, wird es natürlich schwierig, da sich die Gemeinde/Stadt dann querstellen wird und du mit dem Problem allein dastehst. Dann bleibt dir (außer der Suche nach einem anderen Baugrundstück) nur die Möglichkeit das Wasser versickern zu lassen und zu hoffen, dass nichts passiert. Bei Grundwasser in 3,5m ist allerdings auch die Frage, wie tief eine Rigole sein darf, damit das versickerte Wasser nicht direkt ins Grundwasser gelangt.
 
Zuletzt aktualisiert 14.11.2024
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