Regenwasserversickerung

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Zuletzt aktualisiert 14.11.2024
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A

Alex85

Überlicherweise wird eine Rigole in Kombination mit einer Zisterne gemacht um das Wasser verzögert einzuleiten. Ein Teil der Zisterne wird als "Zwischenspeicher" genutzt um dann über eine Drossel das Wasser langsam der Rigole zuzuführen.
Ist das wirklich üblich?
Wozu Retention vorsehen, wenn der Boden dies nicht erfordert. Es soll ja durchaus auch versickerungsfähige Böden geben.
Meiner bisherigen Wahrnehmung nach ist eine Zisterne doch deutlich teurer, als das entsprechende Volumen z.B. mit einem größeren Rigolenkörper abzubilden.
 
Chriscross

Chriscross

so, ich habe mich einmal mit der Immobilienfirma in Verbindung gesetzt, welche auch ein Bodengutachten machen ließen. Die sagten mir das es völliger Blödsinn wäre was das andere Bodengutachten ergeben hat. Es würde also keine extra Regenwasserversickerungsanlage benötigt werden. Das bekomme ich auch schriftlich und gebe es meinem Architekten. Dann sehen wir mal weiter.
 
f-pNo

f-pNo

so, ich habe mich einmal mit der Immobilienfirma in Verbindung gesetzt, welche auch ein Bodengutachten machen ließen. Die sagten mir das es völliger Blödsinn wäre was das andere Bodengutachten ergeben hat. Es würde also keine extra Regenwasserversickerungsanlage benötigt werden. Das bekomme ich auch schriftlich und gebe es meinem Architekten. Dann sehen wir mal weiter.
Was ist das für eine Immobilienfirma? Wollt Ihr mit ihr bauen?
Wer übernimmt die Verantwortung, wenn Bodengutachten 1 zutreffend ist und es nicht zur Versickerung kommt?
Wer hat denn die Vorgabe hinsichtlich Versickerung gegeben? Vermutlich doch die Gemeinde. Wer geht mit denen in die Diskussion, inwiefern eine Versickerung, wie angefordert, notwendig ist oder nicht?
Die Gemeinde wird sich immer auf ihr Gutachten berufen und darauf bestehen. Dies könnte ggf. bis zu einem Prozess führen, wo dann ein drittes Gutachten fällig wird. Solche Kosten solltest Du dann schon mal mit einplanen, da die meisten RS-Versicherungen den Rechtsschutz beim Bau nicht übernehmen. Selbst wenn Du jetzt noch eine passende RS abschließen würdest - sie übernehmen die Kosten nicht, da die Tatsachen des Streites schon VOR Abschluss er RS bekannt sind.
 
B

Bieber0815

Es würde also keine extra Regenwasserversickerungsanlage benötigt werden.
Und
Es versickert im Boden.
Also entweder Deine Fallrohre haben unten einen 60°-Bogen und enden offen kurz über der Erdgleiche, das Wasser plätschert heraus und versickert. Oder es wird eine bauliche Anlage für die Versickerung errichtet:
- Mulde,
- Rigole oder
- Schacht.
Diese bauliche Versickerungsanlage kann (muss aber nicht) um eine Anlage für die Wassernutzung ergänzt werden (Zisterne, ggf. mit Hauswasserwerk, wenn man denn will ...). Und dann könnte man das noch so geschickt ausführen, das die Anlage für die Wassernutzung gleichzeitig als Rückhaltung fungiert (reduziert dann das mögliche Nutzungsvolumen).

Ach ja, natürlich muss man die Versickerungsanlage dimensionieren (auslegen, planen); Grundlagen dazu: versiegelte Fläche, Regenmengen und -Häufigkeit (ergo: Region), Bodeneigenschaften.
 
Zuletzt aktualisiert 14.11.2024
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