so, ich habe mich einmal mit der Immobilienfirma in Verbindung gesetzt, welche auch ein Bodengutachten machen ließen. Die sagten mir das es völliger Blödsinn wäre was das andere Bodengutachten ergeben hat. Es würde also keine extra Regenwasserversickerungsanlage benötigt werden. Das bekomme ich auch schriftlich und gebe es meinem Architekten. Dann sehen wir mal weiter.
Was ist das für eine Immobilienfirma? Wollt Ihr mit ihr bauen?
Wer übernimmt die Verantwortung, wenn Bodengutachten 1 zutreffend ist und es nicht zur Versickerung kommt?
Wer hat denn die Vorgabe hinsichtlich Versickerung gegeben? Vermutlich doch die Gemeinde. Wer geht mit denen in die Diskussion, inwiefern eine Versickerung, wie angefordert, notwendig ist oder nicht?
Die Gemeinde wird sich immer auf ihr Gutachten berufen und darauf bestehen. Dies könnte ggf. bis zu einem Prozess führen, wo dann ein drittes Gutachten fällig wird. Solche Kosten solltest Du dann schon mal mit einplanen, da die meisten RS-Versicherungen den Rechtsschutz beim Bau nicht übernehmen. Selbst wenn Du jetzt noch eine passende RS abschließen würdest - sie übernehmen die Kosten nicht, da die Tatsachen des Streites schon VOR Abschluss er RS bekannt sind.