Wasserzuleitung vom Nachbarn über Grundstück

4,60 Stern(e) 5 Votes
tomtom79

tomtom79

Deswegen muss Mann alles zusammen betrachten, wenn die Leitungen irgendwo auf dem Grundstück verlaufen , mein Gott egal, ihr müsst Jahrelang nebeneinander leben und das Nachbarschaftstreit sehr sehr schlimm werden kann weiss jeder.

Wenn natürlich die Leitungen beim Hausbaubstören müssen sie so verlegt werden das ihr kein Problem habt.
 
B

baschdieh

@Dirk Grafe: Herzlichen Dank für die Informationen. Das Grundstück ist laut Vertrag "belastungsfrei". Ich werde das nun noch mal im Detail mit dem Verkäufer und dem Architekten besprechen.
 
D

DG

Hi,

also Stress will ich gar nicht verbreiten. Doof nur, dass ich vor dem Kauf gefragt habe, wo Strom, Gas, Wasser liegt. Daraufhin hieß es "irgendwo". Er konnte keine Aussage treffen und somit war es auch mein Risiko.

Bei einem Leitungsrecht sehe ich aktuell zwei Probleme:
- Wertminderung bei einem möglichen Verkauf
- Bei Problemen mit der Zuleitung muss an meinem Grundstück gegraben werden
Wenn es so gelaufen ist, bist Du selbst schuld, was nichts anderes bedeutet, als dass die Wertminderung längst berücksichtigt ist. Und zwar durch Dich selbst. Du hast schließlich incl. dieses Mangels Summe x bezahlt - ob das ein späterer Erwerber genauso sieht, darf bezweifelt werden.

Gleiches gilt für das Arbeiten an der Leitung auf Deinem Grundstück. Ob das Leitungsrecht nun eingetragen wird oder nicht, ändert wenig daran, dass man die Arbeiten dann durchführen muss - das Leitungsrecht (hier: vermutlich Grunddienstbarkeit) sichert nur das, was ohnehin gemacht werden muss, erspart also im Schadensfall rechtliches Geplänkel.

Es ist aber so, dass hier offensichtlich von allen Seiten Tiefschlaf oder zumindest Naivität vorgelegen haben muss: von Dir, vom Verkäufer, vom Notar und vom Vermesser. Baurechtlich ist das nämlich evtl. nicht korrekt bzw. hätte zumindest dargestellt werden müssen.

MfG
Dirk Grafe
 
B

baschdieh

Wenn es so gelaufen ist, bist Du selbst schuld, was nichts anderes bedeutet, als dass die Wertminderung längst berücksichtigt ist. Und zwar durch Dich selbst. Du hast schließlich incl. dieses Mangels Summe x bezahlt - ob das ein späterer Erwerber genauso sieht, darf bezweifelt werden.

Gleiches gilt für das Arbeiten an der Leitung auf Deinem Grundstück. Ob das Leitungsrecht nun eingetragen wird oder nicht, ändert wenig daran, dass man die Arbeiten dann durchführen muss - das Leitungsrecht (hier: vermutlich Grunddienstbarkeit) sichert nur das, was ohnehin gemacht werden muss, erspart also im Schadensfall rechtliches Geplänkel.

Es ist aber so, dass hier offensichtlich von allen Seiten Tiefschlaf oder zumindest Naivität vorgelegen haben muss: von Dir, vom Verkäufer, vom Notar und vom Vermesser. Baurechtlich ist das nämlich evtl. nicht korrekt bzw. hätte zumindest dargestellt werden müssen.

MfG
Dirk Grafe
Deine Aussage verstehe ich nicht so recht. Wie soll ich denn "Schuld" daran sein? Ich habe ein "unerschlossenes" Grundstück gekauft, dass in einem "alten" Baugebiet liegt und von einem vorhandenen Grundstück geteilt wurde. D.h. dass in der Strasse Strom, Gas und Wasser liegt - war mir klar. Dass aber die Wasserleitung quer über das Grundstück geht, war offensichtlich niemanden klar.
 
D

DG

Das ist vermutlich der gleiche Verständnisfehler wie in einem anderen Thread:

Zu 99% hast Du ein ... voll erschlossenes ... Grundstück gekauft.

Am besten mal Katasterkarte und/oder Bebauungsplan mit Zusatzinfos versehen (Leitung Nachbar, Besitzverhältnisse schematisch, geplanter Bau) und dann einscannen/hochladen.

Ansonsten ist das alles nur Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen.

MfG
Dirk Grafe
 
Y

ypg

@Dirk Grafe: Herzlichen Dank für die Informationen. Das Grundstück ist laut Vertrag "belastungsfrei". Ich werde das nun noch mal im Detail mit dem Verkäufer und dem Architekten besprechen.
Tja, bevor ich hier etwas falsches schreibe und Du Dich ärgern tust:

Wickel den Kauf zurück wegen arglistiger Täuschung und geh wieder neu auf die Suche nach einem neuen unbelasteten Grundstück für Euren Nestbau.

Man kann aber auch mal die Dinge so betrachten, wie sie sind: wahrscheinlich liegt irgendwo am Rande des Grundstücks die Zuleitung, die Dich mehr oder weniger nicht im geringsten stören wird. Szenarien wie das Öffnen der Rohre kann passieren, muss aber nicht. Frage Dich mal ehrlich (Du musst es ja keinem mitteilen), ob Eure Ecke mit Bau-Grundstücken bei Euch so überschwemmt ist, dass Ihr, wenn ihr es gewusst hättet, vom Kauf zurück getreten wärt.
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3118 Themen mit insgesamt 42237 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Wasserzuleitung vom Nachbarn über Grundstück
Nr.ErgebnisBeiträge
1Geländemodellierung auf Grundstück erlaubt? 20
2Grundstück vorhanden - Basis-Inventar finanzieren? 71
3Neubau - Grundstück mit Brombeeren überwuchert 12
4Maklervertrag Grundstück Ackerland 18
5Trapezförmiges Grundstück -Hausplatzierung? 23
6Hausplatzierung auf Grundstück, Ideen gesucht 23
7Grundstück in Marburg gefunden... Worauf achten? 11
8Hochspannungsleitung über Grundstück 17
9Grundstück mit Hanglage, Berg hinterm Haus und fehlende Abendsonne 26
10Kleines Grundstück und Winkelbungalow 26
11Haus auf Grundstück ausrichten: Nord-Süd / Ost-West, was beachten? 42
12Nachbars Sträucher auf unserem Grundstück... 37
13Grundstück in Hanglage, lohnt sich der Kauf? 29
14Einfamilienhaus mit LABO und Grundstück von der Gemeinde für 444k€ 16
15Problem mit Schatten auf dem Grundstück...Einschätzung 12
16Lage Stadtvilla oder Einfamilienhaus auf Grundstück mit breiter Straßenfront 63
17Baufinanzierung: Grundstück bar bezahlen 23
18Was würdet Ihr auf dieses Grundstück bauen? 16
19Bauvorhaben auf diesem Grundstück möglich? 24
20Grundstück Hanglage, Höhenunterschied ca. 4 Meter 12

Oben