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Payday
ein bekannter fall von vor paar Monaten. da links nicht erlaubt sind bringt das wenig. spielt hier auch keine große rolleHallo Payday
der angesprochene Fall ist etwas mager dargelegt. Kannst du einige Details geben?
Ich gehe mal davon aus, dass der Jäger in Notwehr (§32 StGB) den Einbrecher erschoss. Selbstverständlich wird man in Deutschland freigesprochen, wenn man in Notwehr einen Verbrecher erschießt.
Steven
@Traumfaenger: du hast natürlich recht, das unter bestimmten Bedingungen elendig viele Bilder/Videos und co verschickt werden können und Traffic entsteht. aber wenn das der fall ist, muss man das eh anders lösen. andernfalls ist die Anlage eh sinnbefreit. ich will ja nicht alle 2min eine Nachricht bekommen sondern wenn wirklich was passiert. bei 1000 Bildern am Tag wäre die suche ja schon mühsam, wenn wirklich mal jemand einbricht...
bei uns in der Firma haben 3 Leute das arlo System und keiner hat damit ärger. alle haben mit Handy bimmeln bei Kontakt und bekommen sogut wie keine Fehlalarme.