L
LuziEva
Hallo mal wieder,
folgende Situation: Die Baufirma teilt mit, dass es zu voraussichtlich zwei Monaten Verzögerung kommen wird (bezugsfertig Anfang Februar statt wie geplant Ende November) und gibt auch zu, dass es deren Verschulden ist (insgesamt zu spät angefangen). Sie will uns die zwei Monate entschädigen, indem sie für unsere weitergeführte Wohnungsmiete sowie die nun anfallenden Bereitstellungszinsen aufkommt. Einschränkung: Wenn wir innerhalb der Verzögerungszeit (also Dezember/Januar) etwas am Haus in Eigenleistung erbringen (z.B. Maler-Vorarbeiten, während der Estrich trocknet o.ä., oder nach Estrichtrocknung Vinyl verlegen), dann zahlen sie uns vier Wochen weniger Entschädigung.
Die Firma beruft sich darauf, dass es quasi deren Absicherung ist, falls wir durch unsere Eigenleistung etwas "zerstören" würden o.ä., und argumentiert, dass das Haus ja bis zur vollständigen Fertigstellung mehr oder weniger deren Eigentum sei.
Frage: Ist das eine gängige Praxis? Gesetzlich verankert? Bisher blieb es bei mündlichen Erklärungen zu o.g. Regelungen, wir haben ein schriftliches Dokument eingefordert und warten noch darauf, Chef ist wohl in Urlaub... [Um es vorweg zu nehmen: Nein, eine Vertragsstrafe wurde nicht vereinbart.]
folgende Situation: Die Baufirma teilt mit, dass es zu voraussichtlich zwei Monaten Verzögerung kommen wird (bezugsfertig Anfang Februar statt wie geplant Ende November) und gibt auch zu, dass es deren Verschulden ist (insgesamt zu spät angefangen). Sie will uns die zwei Monate entschädigen, indem sie für unsere weitergeführte Wohnungsmiete sowie die nun anfallenden Bereitstellungszinsen aufkommt. Einschränkung: Wenn wir innerhalb der Verzögerungszeit (also Dezember/Januar) etwas am Haus in Eigenleistung erbringen (z.B. Maler-Vorarbeiten, während der Estrich trocknet o.ä., oder nach Estrichtrocknung Vinyl verlegen), dann zahlen sie uns vier Wochen weniger Entschädigung.
Die Firma beruft sich darauf, dass es quasi deren Absicherung ist, falls wir durch unsere Eigenleistung etwas "zerstören" würden o.ä., und argumentiert, dass das Haus ja bis zur vollständigen Fertigstellung mehr oder weniger deren Eigentum sei.
Frage: Ist das eine gängige Praxis? Gesetzlich verankert? Bisher blieb es bei mündlichen Erklärungen zu o.g. Regelungen, wir haben ein schriftliches Dokument eingefordert und warten noch darauf, Chef ist wohl in Urlaub... [Um es vorweg zu nehmen: Nein, eine Vertragsstrafe wurde nicht vereinbart.]