Bauverzögerung -> Entschädigung?

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Zuletzt aktualisiert 01.11.2024
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andimann

andimann

Hi,

GU!

Sind wir auch

Danke für die Antwort!
Dann ist es euer Haus und ihr könnt da zu jeder Zeit tun und lassen was ihr wollt.
Da die Baufirma nicht verpflichtet ist, euch was zu zahlen kann Sie natürlich eure Eigenleistungen als Begründung bringen. Ist zwar Blödsinn, aber rechtlich zahlen müssen sie ja eh nichts.

Übliche Entschädigungssummen liegen wohl zwischen 100 € / Tag bis zu 1/1000 der Bausumme, also bis zu 300-400 € / Tag.
Ersteres wenn es nur eure Mehrkosten ausgleichen soll, letzteres wenn es eine echte Vertragsstrafe ist.

Ich denke, ihr solltet euch an Paydays Ratschlag halten und irgendwie ein vernünftiges Miteinander bewahren. Wenn ihr zwei Monate im Haus gar nichts machen könnt ohne die Ausgleichszahlung zu verlieren, verlängert sich die Bauzeit noch mehr. Da sollte ein andere Lösung her.

Viele Grüße,

Andreas
 
B

Bauexperte

Dann ist es euer Haus und ihr könnt da zu jeder Zeit tun und lassen was ihr wollt.
Schreib das bitte nicht, _bevor_ Du nicht weißt, bei wem das Hausrecht liegt! Liegt es beim GU ist die TE im worst case Letzte, setzt sie Deinen Rat um !

Übliche Entschädigungssummen liegen wohl zwischen 100 € / Tag bis zu 1/1000 der Bausumme, also bis zu 300-400 € / Tag.
Auch das stimmt nicht. Üblich sind in der Branche € 50,00/WerkTag; gedeckelt auf Max. 5% der Bausumme.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
L

LuziEva

das sie euch so unkompliziert entgegen kommen - obwohl ja keine Bauzeit vereinbart wurde - ist doch schon mal super. die Begründung wieso sie euch 1 Monat wieder streichen wollen ist natürlich Quark.
wenn die Verzögerung nur mündlich zugegeben wurde, wird sich das rechtlich auch nur schwer durchziehen lassen. weiterhin ist ein vernünftiges miteinander klar anzustreben.

was wollt ihr denn in der zeit dort machen ?!
Stopp - eine Bauzeit war vereinbart! Fertigstellungstermin sollte laut Vertrag der 22.11. sein. Seit Ende September wissen wir, dass er es nicht wird, da wir erst dann (ja, erst dann) einen Bauzeitenplan bekommen haben, der ca. die 4. KW 2017 als Fertigstellungstermin angibt. Es war eben nur nicht vertraglich vereinbart, was im Falle des Nichteinhaltens genau passiert.

Bzgl. der Malerarbeiten während der Trocknungsphase: Unser Maler meinte, er würde gern während dieser Zeit die Decken vorbereiten und verputzen, und das wäre für ihn einfacher, wenn noch keine Fliesen liegen, weil er dann auf dem Boden nichts abkleben muss etc.

Bzgl. Hausrecht: Wir haben einen Passus im Vertrag, dass wir jederzeit unangemeldet das Grundstück/Haus betreten dürfen... Bin mir gerade nicht sicher, ob du das mit dem Wort "Hausrecht" meinst oder etwas anderes?

Nochmal: Danke für eure vielen und schnellen Antworten! Wir sind ja wie gesagt auch froh, dass die Firma von sich aus etwas anbietet (wir sind auch nach wie vor sehr zufrieden mit der Arbeit und würden jederzeit wieder mit ihnen bauen) - wir überlegen halt nur gerade, welche Vorgehensweise mehr Sinn macht: Komplette Entschädigung nehmen und "nichts tun", oder weniger Entschädigung und "etwas tun".
 
andimann

andimann

Hi Bauexperte,

Schreib das bitte nicht, _bevor_ Du nicht weißt, bei wem das Hausrecht liegt! Liegt es beim GU ist die TE im worst case Letzte, setzt sie Deinen Rat um !


Auch das stimmt nicht. Üblich sind in der Branche € 50,00/WerkTag; gedeckelt auf Max. 5% der Bausumme.

Liebe Grüsse, Bauexperte
In unserem Vertrag steht ausdrücklich drin, das ich jederzeit die Baustelle betreten darf. Wer bitteschön lässt sich von seinem Eigentum aussperren?

Ich habe keine Weisungsbefugnis gegenüber den Handwerkern und könnte Sie ggf. nur mit größerem Aufwand rausschmeißen.
Aber das umgekehrt der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Zutritt verweigert wäre ja schon ein recht absurdes Konstrukt.
Aber darum geht es dem TE ja auch gar nicht, sondern nur, dass er in Ruhe werkeln darf.

und 50 € / Werktag wären 1000 oder 1200 € im Monat. Das ist keine Vertragsstrafe, nicht mal ein Ausgleich für Miet/Hotelkosten!
Das wäre eher ein schlechter Witz!
Da kann es ja ggf.. für den GU finanziell attraktiv sein, eine Baustelle liegen zu lassen und lieber andere zu machen.
Die 1 /1000 pro Tag sollen ja auch eine Vertragsstrafe sein und etwas Druck aufbauen. Das sind dann schnell 9-12000 Euro im Monat und tut langsam weh.

Unser Werkvertrag sieht 100 € pro Kalendertag vor und hat keine Deckelung. Ist immer noch weit unter 1/1000 aber würde uns so halbwegs die Mehrkosten ausgleichen.

In meinen beruflichen Projekten sind 1-2/1000 pro Tag vollkommen üblich und eigentlich eher die untere Grenze.

Viele Grüße,

Andreas
 
P

Payday

Stopp - eine Bauzeit war vereinbart! Fertigstellungstermin sollte laut Vertrag der 22.11. sein. Seit Ende September wissen wir, dass er es nicht wird, da wir erst dann (ja, erst dann) einen Bauzeitenplan bekommen haben, der ca. die 4. KW 2017 als Fertigstellungstermin angibt. Es war eben nur nicht vertraglich vereinbart, was im Falle des Nichteinhaltens genau passiert.
also wenn die Bauzeitgarantie bereits abgelaufen ist sind die Chancen natürlich wieder besser für euch. wie die gesetzlichen Regelungen sind weiß ich dann aber nicht. bei uns im Maschinenbau ist 1% der gesamtvertragssumme pro Woche (maximal 5%) üblich.

ihr seit nun auf jeden fall mit abgelaufener Bauzeitgarantie deutlich im Vorteil. wie ich schon sagte ist trotzdem das vernünftige miteinander wichtiger als Stress. wenn ihr die decken machen wollt in der zeit, dann klärt das mit denen im vernünftigen aber eindeutigen ton. das macht wirklich Sinn die decken fertig zu haben wenn der Fliesenleger kommt.
klärt vorher ab wie viel einen theoretisch zu stünde. das wir irgendwo schon stehen.
 
L

LuziEva

Aber treffen diese gesetzlichen Regelungen auch zu, wenn wir dazu nichts im Vertrag vereinbart haben? Ich dachte, so etwas bezeichnet man als Vertragsstrafe und muss ausdrücklich schriftlich im Vertrag stehen?

Zitate aus unserem Vertrag, wie gesagt, ohne Vertragsstrafe:

Die Fertigstellung des Bauvorhabens gemäß vereinbarter Leistung erfolgt spätestens 10 Monate nach Vorlage der Baugenehmigung bzw. Baufreistellung, zuzüglich eventueller Schlechtwettertage im WInterhypalbjahr.

Sollten sich Änderungen oder Ergänzungen dieses Werkvertrages aufgrund behördlicher Auflagen oder technischer Notwendigkeiten ergeben, zeigt der Auftragnehmer diese dem Auftraggeber schriftlich an. Hierdurch resultierende Verschiebungen der Fertigstellung gehen ebenso zu Lasten des Auftraggebers wie sonstige von ihm zu vertretende Verzögerungen.

Der Auftraggeber bevollmächtigt den Auftragnehmer, alle öffentlich-rechtlichen Maßnahmen, die für die Baudurchführung erforderlich sind, zu treffen und während der Durchführung des Bauvorhabens üben Auftragnehmer und Auftraggeber das Hausrecht auf der Baustelle gemeinsam aus.

Außerdem ein Zitat aus unserer Bauleistungsbeschreibung:

Eigenleistungen durch die Bauherren sind grundsätzlich nach schriftlicher Abstimmung möglich, wobei diese Leistungen dann nicht in der Gewährleistung von der Baufirma liegen. Sie müssen vor Baubeginn angezeigt werden und ein komplettes Gewerk umfassen. Die Ausführungszeit ist der Ablaufplanung anzupassen und mit der Bauleitung abzustimmen.


Zusammenfassend steht hier also Aussage gegen Aussage, oder? Einerseits hätten wir Eigenleistungen vor Baubeginn anzeigen müssen (siehe Bauleistungsbeschreibung), andererseits haben wir Hausrecht und dürfen alles tun, was wir wollen...?
 
Zuletzt aktualisiert 01.11.2024
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