Bauverzögerung -> Entschädigung?

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LuziEva

Richtig, Fliesen sind Leistung des GU, Maler ist Eigenleistung bzw ein vom GU unabhängig beauftragter. Der Maler will wie gesagt vor den Fliesen die Decken fertig vorbereiten, und bei den Wänden wird er (nachdem die Fliesen drin sind) natürlich abkleben.
 
andimann

andimann

Hi,

nun wird es OT, aber trotzdem:

Mal abgesehen davon, dass ich einen solchen Vertrag nie unterschreiben würde, aber kann ein GU den Eigentümer überhaupt rechtlich aussperren? *mal doof guck*
Das ist ja keine Vermietung (Als Vermieter darf ich natürlich nicht einfach in die Wohnung rein) sondern ich beauftrage den GU, dass er für mich arbeitet. Das ich auf eigenes Risiko auf einer ggf. ungesicherten Baustelle rumrenne und auch nur der Bauleiter den Handwerkern gegenüber weisungsbefugt ist, ist ja noch klar und logisch. Dafür muss ja der Bauleiter bei mir Rede und Antwort stehen...

Das reicht in aller Regel, die lfd. Miete zu zahlen; auch eine übergangsweise Ferienwohnung.

Wenn Du glaubst, dass es Anbietern Freude bereitet, eine Baustelle brach liegen zu lassen, bist Du naiv
Es soll aber nicht nur für eine Ferienwohnung reichen und auch die kostet für 4 Personen deutlich mehr als 50 €/Nacht.

Hier im Nürnberger Raum kann es zu Messezeiten ziemlich übel werden, da bist du für 2 Hotelzimmer auch mal locker 500 Euro die Nacht los. Und das ist nicht das Sheraton...

Dazu kommt da noch einiges mehr: Möbel einlagern; zwei Umzüge, also einer mehr als geplant, ggf. mehr Fahrerei usw...


So eine Vertragsstrafe soll ja beim GU auch etwas Druck und Motivation erzeugen zügig voran zu machen. Dass die Leute die Baustelle mal eben locker brachliegen lassen, sehe ich auf unser eigenen jede Woche.


Heute kam der Gerüstbauer: satte 10 Tage zu spät.

Maler hat uns heute versetzt, kommt ab Mittwoch oder Donnerstag, wer’s glaubt

Elektriker hat erst nach 2 Wochen permanenter Anrufe im Haus wieder einen Baustromanschluss hergestellt, nachdem der Baustromkasten draußen abgeklemmt werden musste... usw...

Derzeit wird einfach das abgearbeitet, was am lukrativsten ist und nicht das, was im Terminplan vereinbart ist.


Im Job könnte ich (könnte, muss ich nicht, weil sowas da nicht vorkommt) solche Lieferanten achtkantig rausschmeißen (nachdem ich ihnen alle Anwälte der Hölle auf den Hals gehetzt habe) hier kann ich es leider nicht…


Viele Grüße,


Andreas
 
Jochen104

Jochen104

Sprich doch mal mit dem Chef der Firma:
Sag ihm, dass dein Maler gern schon mal was machen würde und du auf der anderen Seite gehört hast, dass durchaus mehr € Entschädigung üblich wären.
Und weil du eine gute Lösung für alle suchst machst du den Vorschlag das er euch Miete + Zinsen für den kompletten Zeitraum zahlt aber der Maler trotzdem vorher schon rein kann.

Damit sind dann hoffentlich alle glücklich
 
L

LuziEva

Hi,



Mir wurde gesagt, dass der Maler den Boden ohnehin abdecken muss, egal ob da schon Fliesen sind oder nicht. Auf Farbe hält der Fliesenkleber wohl nicht gescheit.

Viele Grüße,

Andreas
Hmm, danke für den Tipp. Allerdings will ja unser Maler zunächst (also bevor die Fliesen kommen) nicht mit Farbe arbeiten, sondern die Decken lediglich vorbereiten, sprich spachteln, schleifen, Grundieren (?). Da könnte also noch keine Farbe auf den Boden tropfen
 
andimann

andimann

Hi,

Eine Vertragsstrafenklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers benachteiligt grundsätzlich dann unangemessen,
Der Bauherr ist der AG, ich habe keine AGBs. Die Strafe steht ja in dem Vertragsentwurf des AN.
Das Zitat ist vermutlich mehr auf die Vertragskonstrukte zwischen GU und SUBs bezogen.

Gruß,

Andreas
 
Zuletzt aktualisiert 01.11.2024
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