S
sla83
Hallo,
wir sind mit der Planung soweit das wir nun den Bauantrag stellen werden und nun auch zum vertraglichen Teil kommen. Grundsätzlich ist dabei folgender Zahlungsplan vorgesehen:
(1) 10,0 % mit Aushändigung des Bauantrages/Bauanzeige
(2) 10,0 % mit Fertigstellung der Bodenplatte
(3) 15,0 % mit Fertigstellung der tragenden Wände
(4) 13,0 % mit Fertigstellung des Dachstuhls
(5) 12,0 % mit Fertigstellung der Dacheindeckung
(6) 11,0 % mit Fertigstellung des Fenstereinbaus ohne Haustür
(7) 14,0 % mit Fertigstellung der Rohinstallation Elektro (4%), Sanitär (5%), Heizung (5%)
(8) 6,0 % mit Fertigstellung des Außenputzes. Bei der Ausführung als Verblendung wird diese Rate in zwei Raten von jeweils 3% nach Baufortschritt berechnet.
(9) 5,5 % mit Fertigstellung von Estrich (2,5%) und Treppe (3%)
(10) 3,5 % mit Abnahme
Darüber hinaus müssen zum vertraglichen Baubeginn nachstehende Voraussetzungen erfüllt sind:
unbefristete und unwiderrufliche Bankbürgschaft des Finanzierungsgebers über die letzte Rate gemäß § 3 Ziff. 4 (bei Keller Anlage 6, veränderter Zahlungsplan), wahlweise Vorabzahlung der letzten Rate auf das Baukonto mit der verbindlichen Erklärung des Hausbauers, darüber erst zu verfügen mit schriftlicher Erklärung des Bauherren der vollständigen Abnahme ggf. teilweise zu verfügen unter Berücksichtigung der ggf. gem. § 3 Ziff. 5 durch den Bauherren einzubehaltenden Beträge.
Bei letzterem Grübel ich ein wenig, wobei ich den Grundgedanken dahinter das er sich mit einem Titel nichts kaufen kann, nachvollziehen kann. Wie denkt ihr darüber? Es sind ja auch keine 5%.
Auf der anderen Seite müssen wir auch sagen das er mit Planungskosten, Baugrunduntersucherung etc. auch schon in Vorleistung gegangen ist ohne überhaupt eine Unterschrift zu haben. Wir sind uns absolut sicher hier richtig zu sein.
Gruß
Sascha
wir sind mit der Planung soweit das wir nun den Bauantrag stellen werden und nun auch zum vertraglichen Teil kommen. Grundsätzlich ist dabei folgender Zahlungsplan vorgesehen:
(1) 10,0 % mit Aushändigung des Bauantrages/Bauanzeige
(2) 10,0 % mit Fertigstellung der Bodenplatte
(3) 15,0 % mit Fertigstellung der tragenden Wände
(4) 13,0 % mit Fertigstellung des Dachstuhls
(5) 12,0 % mit Fertigstellung der Dacheindeckung
(6) 11,0 % mit Fertigstellung des Fenstereinbaus ohne Haustür
(7) 14,0 % mit Fertigstellung der Rohinstallation Elektro (4%), Sanitär (5%), Heizung (5%)
(8) 6,0 % mit Fertigstellung des Außenputzes. Bei der Ausführung als Verblendung wird diese Rate in zwei Raten von jeweils 3% nach Baufortschritt berechnet.
(9) 5,5 % mit Fertigstellung von Estrich (2,5%) und Treppe (3%)
(10) 3,5 % mit Abnahme
Darüber hinaus müssen zum vertraglichen Baubeginn nachstehende Voraussetzungen erfüllt sind:
unbefristete und unwiderrufliche Bankbürgschaft des Finanzierungsgebers über die letzte Rate gemäß § 3 Ziff. 4 (bei Keller Anlage 6, veränderter Zahlungsplan), wahlweise Vorabzahlung der letzten Rate auf das Baukonto mit der verbindlichen Erklärung des Hausbauers, darüber erst zu verfügen mit schriftlicher Erklärung des Bauherren der vollständigen Abnahme ggf. teilweise zu verfügen unter Berücksichtigung der ggf. gem. § 3 Ziff. 5 durch den Bauherren einzubehaltenden Beträge.
Bei letzterem Grübel ich ein wenig, wobei ich den Grundgedanken dahinter das er sich mit einem Titel nichts kaufen kann, nachvollziehen kann. Wie denkt ihr darüber? Es sind ja auch keine 5%.
Auf der anderen Seite müssen wir auch sagen das er mit Planungskosten, Baugrunduntersucherung etc. auch schon in Vorleistung gegangen ist ohne überhaupt eine Unterschrift zu haben. Wir sind uns absolut sicher hier richtig zu sein.
Gruß
Sascha
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