Zahlungsplan / Bürgschaft Restsumme Abnahme

4,50 Stern(e) 4 Votes
Zuletzt aktualisiert 20.02.2025
Sie befinden sich auf der Seite 4 der Diskussion zum Thema: Zahlungsplan / Bürgschaft Restsumme Abnahme
>> Zum 1. Beitrag <<

O

Otus11

Genau hier liegt mein Problem. Ich habe für das Haus einen Festpreis, der einzeln aufgeschlüsselt nur die Mehrleistungen enthält. Daher kann ich nicht beziffern, was mich beispielsweise die Maurerarbeiten oder das Dacheindecken kostet. Daher interessieren mich hier Richtwerte, die ich zunächst mal deinem Post auf Seite eins als Anlehnung entnommen habe.
Ein Indiz bietet der Zahlungsplan nach para 3 lI Makler- und Bauträgerverordnung.

Passt aber nicht direkt, da dort vorn noch der Kaufpreis für das Grundstück mit nominell 30 % verortet ist.

Nach Baugesetzbuch gilt der Grundsatz, dass der GU vorleistungspflichtig ist; 632a Baugesetzbuch ist rechtlich die Ausnahme, in der Praxis aber die Regel.
 
B

Bauexperte

Hallo Sascha,

Würdest du grundsätzlich empfehlen die Summen etwas zu reduzieren oder sieht du 1-2 spezielle Abschnitte, an denen ich konkrete Forderungen stellen sollte?
Dein GU setzt "nur" 8 Zahlungsschritte an; innerhalb dieser Abschlagszahlungen eine Änderung anzustreben, klappt nur, wenn Dein GU ist bereit, seinen Zahlungsplan komplett umzustellen; kann ich mir kaum vorstellen. In etwa so:

  • 12% Nach Beginn der Erdarbeiten und Fertigstellung der Sohlplatte
  • 13% Nach Einbau der Dachgeschossdecke
  • 13% Nach Richtfertigstellung
  • 13% Nach Fertigstellung der Verblendarbeiten (mit Verfugung)
  • 16% Nach dem Fenstereinbau, nach Montage der Dachrinnen, dem Eindecken der Dachflächen und nach der Rohinstallation von Elektro-, Sanitär- und Heizungsarbeiten
  • 15% Nach Fertigstellung von Trockenbauarbeiten, Innenputz, Estricharbeiten
  • 15% Nach Fertigstellung von Elektro-, Heizungs- und Sanitärarbeiten
  • 3% Nach Übergabe (Abnahme) und vor Bezug


Ich möchte allerdings auch mit einem fairen Ergebnis für beide Seiten rausgehen und nicht mit unrealistischen Forderungen dort auftauchen.
Das ist imho der richtige Weg. Was sagen denn die Sicherheiten Deines favorisierten Anbieters? Fertigstellungs- oder Gewährleistungsbürgschaft?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
K

Knallkörper

Ich denke 10% - 15% ist ein unrealistischer Wert. Auch der GU soll sein Geld für geleistete Arbeit erhalten. Ich tendiere hier eher zu 5%.
Warum tendierst du zu 5%? Hast du eine Gewährleistungsbürgschaft im Vertrag? Hast du Sicherheitseinbehalt vereinbart?

Wir haben 17% als Schlusszahlung UND 5% Bürgschaft.

Unser Zahlungsplan sieht als letzte Position vor "17% nach Herstellung Klinkerfassade, Gesamtfertigstellung und Abnahme". Da die Klinkerfassade längst fertig ist, wollte der GU gern 30.000 Euro vorab haben (habe ich weiter oben ansatzweise Thematisiert). Darauf haben wir uns nicht eingelassen (danke Bauexperte ). Der Bau geht trotzdem normal weiter. Nicht zu überzahlen, ist mir mit das Wichtigste beim Bauen.
 
Zuletzt aktualisiert 20.02.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3137 Themen mit insgesamt 42484 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Zahlungsplan / Bürgschaft Restsumme Abnahme
Nr.ErgebnisBeiträge
1Nachverhandlung Zahlungsplan, bitte um Hilfe 25
2Zahlungsplan und unschönes Gefühl 11
3Frage zur Vertraglichen Fertigstellung 14
4Küche über ein Jahr vor Fertigstellung kaufen? 54
5Strategisch gut geplante Abgabe Fertigstellung bei Bauaufsicht 11
6Wohnung aus Zweifamilienhaus gleich nach Fertigstellung verkaufen 34
7Was haltet ihr von diesem Zahlungsplan?, Grundstück Gutachten 18
8Fragen zum Zahlungsplan 10
9Zahlungsplan okay - 13% nach Bodenplatte? 21
10Zahlungsplan trotz rechtlicher Mängel akzeptieren? 12
11Zahlungsplan (Makler- und Bauträgerverordnung) und Zahlungsplan des Bauträgers 10
12Zahlungsplan soweit okay? 10
13Zahlungsplan soweit Okay oder deutlich optimierbar 37
14Position im Zahlungsplan die niemals erbracht wird 18
15Zahlungsplan vom Generalunternehmer Erfahrungen 11
16Zahlungsplan - 5% Einbehalt nicht geregelt 11
17Zahlungsplan für Rohbau - marktgerecht? 17
18Baugesetzbuch-Bauträgervertrag - Verschiebung vertraglichen Übergabetermins 14
19Sicherheitsleistung nach §650 Baugesetzbuch f 20
20Befreiung § 31 Baugesetzbuch: Dachneigung, Dachform, Dachaufbauten 15

Oben