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Otus11
Ein Indiz bietet der Zahlungsplan nach para 3 lI Makler- und Bauträgerverordnung.Genau hier liegt mein Problem. Ich habe für das Haus einen Festpreis, der einzeln aufgeschlüsselt nur die Mehrleistungen enthält. Daher kann ich nicht beziffern, was mich beispielsweise die Maurerarbeiten oder das Dacheindecken kostet. Daher interessieren mich hier Richtwerte, die ich zunächst mal deinem Post auf Seite eins als Anlehnung entnommen habe.
Passt aber nicht direkt, da dort vorn noch der Kaufpreis für das Grundstück mit nominell 30 % verortet ist.
Nach Baugesetzbuch gilt der Grundsatz, dass der GU vorleistungspflichtig ist; 632a Baugesetzbuch ist rechtlich die Ausnahme, in der Praxis aber die Regel.