B
bengol
Hallo ,
Ich habe ein Problem mit meinem Garten. Wir haben ein reihenhaus in hessen erstanden und besitzen ein Eckhaus. Das Grundstück ist etwa 30 Meter lang und Ca 4 Meter breit ab der Hausseite. Neben dem grundstück verläuft ein Gehweg entlang und der liegt Ca. 50-60cm unterhalb unseres Grundstücks so dass ein Gefälle von eben knapp 60cm auf etwa 1,5 Meter breite modelliert wurde. Da ich einen hund habe , hätte ich nun gerne einen Zaun. Der darf nur 100cm hoch sein... wenn dieser nun direkt am weg gesetzt wird am unteren Rand quasi, bleibt von unserem Grundstück aus 40 cm Zaun übrig.
Wir haben eine WEG so dass wir uns an deren Teilungserklärung zu halten haben , dort stehen 2 interessante Punkte:
...die Flächen ... dürfen im Rahmen des baurechtlich zulässigen befestigt , insbesondere mit Platten oder Pflastersteinen belegt werden.
Und
...Als zusätzliche Zäune .... oder Einfriedungen , die nicht unterrichtet werden , sind nur ... stabmattenzäune in einer Höhe vpn 100cm zulässig , sofern baurechtlich zulässig.
...........
Ich würde also.gerne direkt an den 60 cm unter unserem grundstück liegendem Gehweg l Steine in Höhe von 40 cm setzen lassen um darauf dann 100cm Zaun zu setzen.
...........
Und.nun meine Frage: ist sowas baurechtlich zulässig ? Die 2 o.g. Paragraphen widersprechen sich, denn für.mich heisst befestigen dass ich mein Grundstück auch mit.Steinen befestigen dürfte ?! Dem.steht entgegen dass ein Zaun der nur stabmatten sein darf nur 100cm hoch sein darf.... ist denn eine Mauer aus l Steinen denn eine Einfriedung? Oder eine.Befestigung? Ich hoffe dass es verständlich geschildert wurde und.mir.jemand hier.einen Rat geben kann. Herzlichen Dank fürs Lesen ;)
Ich habe ein Problem mit meinem Garten. Wir haben ein reihenhaus in hessen erstanden und besitzen ein Eckhaus. Das Grundstück ist etwa 30 Meter lang und Ca 4 Meter breit ab der Hausseite. Neben dem grundstück verläuft ein Gehweg entlang und der liegt Ca. 50-60cm unterhalb unseres Grundstücks so dass ein Gefälle von eben knapp 60cm auf etwa 1,5 Meter breite modelliert wurde. Da ich einen hund habe , hätte ich nun gerne einen Zaun. Der darf nur 100cm hoch sein... wenn dieser nun direkt am weg gesetzt wird am unteren Rand quasi, bleibt von unserem Grundstück aus 40 cm Zaun übrig.
Wir haben eine WEG so dass wir uns an deren Teilungserklärung zu halten haben , dort stehen 2 interessante Punkte:
...die Flächen ... dürfen im Rahmen des baurechtlich zulässigen befestigt , insbesondere mit Platten oder Pflastersteinen belegt werden.
Und
...Als zusätzliche Zäune .... oder Einfriedungen , die nicht unterrichtet werden , sind nur ... stabmattenzäune in einer Höhe vpn 100cm zulässig , sofern baurechtlich zulässig.
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Ich würde also.gerne direkt an den 60 cm unter unserem grundstück liegendem Gehweg l Steine in Höhe von 40 cm setzen lassen um darauf dann 100cm Zaun zu setzen.
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Und.nun meine Frage: ist sowas baurechtlich zulässig ? Die 2 o.g. Paragraphen widersprechen sich, denn für.mich heisst befestigen dass ich mein Grundstück auch mit.Steinen befestigen dürfte ?! Dem.steht entgegen dass ein Zaun der nur stabmatten sein darf nur 100cm hoch sein darf.... ist denn eine Mauer aus l Steinen denn eine Einfriedung? Oder eine.Befestigung? Ich hoffe dass es verständlich geschildert wurde und.mir.jemand hier.einen Rat geben kann. Herzlichen Dank fürs Lesen ;)