Der Weg ist Gemeinschaftseigentum. Es wäre ja irgendwo blanker Hohn , dass ich quasi nur 40cm Zaun übrig hätte... Von daher hoffe ich , dass die Aussage so zu treffen ist. Aber man sieht ja, dass hier keiner so ganz richtig etwas vergleichbares erlebt hat, so dass ich wohl einen Anwalt werde fragen müssen, der mir die Teilungserklärung dahingehend einschätzen können sollte.
Hätte sogar noch eine Frage: ich lese oft, dass Grundstücke ein leichtes Gefälle haben können. Wenn ich nun aber 50cm auf 3,5m habe , ist das für mich kein kleines , sondern ein sehr heftiges Gefälle! Gibt es hier Erfahrungen was ein leichtes Gefälle sein darf und was dann schon etwas heftigeres ist ? Wir wohnen nicht am Hang oder so sondern das Gefälle ist vom Bauträger her gemacht der dann Geld spart und uns diese Misere gebracht hat. Wenn das Gefälle zu stark ist , man das Grundstück eben nur noch eingeschränkt bzw gar nicht vernünftig nutzen ...