Erweiterung Garage mittels Kaltwintergarten - zulässig?

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M

MRGSL

Hallo zusammen,

wir planen unsere Doppelgarage rückseitig zu öffnen und durch einen Kaltwintergarten zu verlängern.

Bevor wir uns aber beim zuständigen Amt ein Eigentor schießen lieber erstmal nachgefragt.

Folgende Ausgangssituation:

Besagte Doppelgarage steht auf einer Seite auf der Grundstücksgrenze und schließt auf der anderen Seite an das Haus an. Hinter der Garage befindet sich ein kleiner Hof, der linksseitig durch eine Mauer in Verlängerung der Garage und rechtsseitig durch die Hauswand flankiert ist. Nach hinten in dieser "Hof" zu unserem, auf einem höheren Niveau gelegenen Garten offen, jedoch nur bedingt einsehbar - und derzeit auch nicht mit einem PKW erreichbar. Bisher war dieser Hof völlig ungenutzt und auch nach der Neugestaltung des Gartens fiel uns keine sinnvolle Verwendung für das letzte verbliebene "Dreckeck" ein.

Nun wäre es ja naheliegend die Rückwand der Garage zu teilen herauszunehmen (würde statisch gehen) und die Fläche hinter der Garage mit einem Kaltwintergarten zu überdachen, wodurch weiterer Stellplatz generiert werden könnte. Soweit so gut.

Nun habe ich aber im Zusammenhang mit einem anderen Garagenprojekt in Erinnerung, dass die Garage auf der Grundstücksgrenze nicht höher als 3m bzw. die zugehörige Wand auf der Grundstücksgrenze nicht länger als 9m sein darf.

Stand heute ist es aber so - und hier wird es nun interessant - das die Garage bereits eine Tiefe von 8m hat und die Wand auf der Grundstücksgrenze, also in Verlängerung der Garage, nochmals rund 5m misst.

Wir haben also 8m Garage (Höhe 2,9m) + 2,5m Wand (Höhe ca. 2,7m) + 2,5m Wand (Höhe ca. 1,5m) => macht 13m Gesamtlänge.

Der Wintergartenbauer meinte nun das das alles kein Problem wäre. Auch wenn die Grenzbebauung 4m zu lang ist, hätte die bestehende Mauer nach den 30 Jahren die sie nun steht Bestandsschutz. Daher wäre der Bau einer Bedachung, ausgeführt als Kaltwintergarten der auf diese Wand aufgesattelt wird, kein Problem.

Daher nun meine Frage. Stimmt das was man uns bzgl. Bestandsschutz gesagt hat oder laufen wir Gefahr eines späteren Rückbaus?

Der Vollständigkeit halber sei noch hinzugefügt... Unser Nachbar hätte nichts dagegen einzuwenden, da er von dem Anbau ohnehin nichts sehen würde. Seine Seite der Wand ist zu 6m von seiner eigenen Garage überdeckt und die restlichen 7m hat er mit einer in etwa 6m hohen Baumhecke bepflanzt - die von uns gleichermaßen und im eigenen Interesse befürwortet wird.
 
E

Escroda

Bestandsschutz fällt aus, da Du den Bestand ja verändern willst. Und diese Veränderung muss den heutigen Vorschriften entsprechen. Konkret greift hier

§ 6 Landesbauordnung
Abstandsflächen in Sonderfällen
(1) In den Abstandsflächen baulicher Anlagen sowie ohne eigene Abstandsflächen sind zulässig:
1. Gebäude oder Gebäudeteile, die eine Wandhöhe von nicht mehr als 1 m haben,
2. Garagen, Gewächshäuser und Gebäude ohne Aufenthaltsräume mit einer Wandhöhe bis 3 m und
einer Wandfläche bis 25 m²,
3. bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, soweit sie nicht höher als 2,5 m sind oder ihre Wand-
fläche nicht mehr als 25 m² beträgt


Über den Daumen gepeilt bist Du über den Grenzwerten, d.h. die Gebäude fallen aus der Privilegierung und lösen Abstandsflächen aus. Ich würd's mit dem Bauamt besprechen, welche Möglichkeiten du hast (z.B. Baulast oder Nachbarzustimmung).
 
M

MRGSL

Danke, das bringt mich nun schon etwas weiter.

Schade, dachte der Bestandsschutz wäre nicht beeinträchtigt wenn ich die abgestufte Wand nicht verändere und nur Scheiben als seitlichen Verschluss des Wintergartens einsetze.

Bevor ich nun aber zum Bauamt laufe würde mich noch folgendes interessieren....

... die Garagenwand auf der Grenze hat ja schon fast 25m². Werden die 25m² trotz dessen voll gerechnet obwohl Nachbars Garage zu rund 18m² an der Wand steht? Aus Nachbars Perspektive nimmt die Garage (ohne die Wand in Verlängerung) ja rein rechnerisch nur ca. 7m² ein... Oder gilt einfach der Grundsatz Grenzbebauung = Grenzbebauung

Vielen Dank schonmal!!
 
E

Escroda

Oder gilt einfach der Grundsatz Grenzbebauung = Grenzbebauung
so ist es! Vielleicht reißt der Nachbar in 15 Jahren alles ab und baut die Garage auf die andere Grundstücksgrenze, dann entspräche dein Gebäude plötzlich nicht mehr dem geltenden Baurecht.

Wenn der Nachbar einverstanden ist, sollte dein Vorhaben aber kein Problem sein, kostet eben nur mehr Gebühren.
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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