Neues Baukindergeld geplant

5,00 Stern(e) 3 Votes
Musketier

Musketier

Es steht in den Pressemitteilungen Einkommen.
Sollte das einkommensteuerliche Einkommen gemeint sein, dann bedeutet das für Arbeitnehmer (ohne weitere Einkünfte)

Bruttolohn abzgl.. Werbungskosten = Einkünfte
Einkünfte abzüglich Sonderausgaben und Außergewöhnliche Belastungen = Einkommen/zu versteuerndes Einkommen.
 
A

Alex85

Ich glaube, Bruttoeinkommen ist gemeint und nicht Netto oder zu versteuerndes Einkommen.
Das wäre zumindest im Sinne einer Vereinfachung. Wir leben aber in einem System, in dem jeder Pups mit einer Sonderlocke bedacht werden will und jeder Ansatz von möglicher Diskriminierung oder Benachteiligung in einen Empörungswelle ausartet.

Zum Thema denke ich, dass es sich bisher nur im Säbelgerassel handelt, welches inhaltlich vollkommen unkonkret ist. Höhe, Grenzen und weitere Bedingungen sind rein spekulativ, maximal ein Verhandlungsstand. Warten würde ich keinesfalls. Die Subvention wird eh schnellstens durch die Industrie abgegriffen, sofern sie denn überhaupt kommt und man dafür qualifiziert ist.
 
B

Bieber0815

Erstaunlicherweise schreiben alle Pressetexte, die ich zum Thema finden konnte, von "70 000 Euro Haushaltseinkommen im Jahr". Mich lässt das ratlos zurück, da meiner Kenntnis nach, "Haushaltseinkommen" kein präzise definierter Begriff ist, wie es etwas Haushaltsnettoeinkommen wäre. Wie auch immer, es war ja nur laut gedacht, weder Gesetzesvorlage noch etwa ein beschlossenes Gesetz.
 
D

DG

70T€ Nettoeinkommen entsprächen einem Haushaltsnetto von 5.833€ mtl. - ich denke nicht, dass da noch staatlich Förderung notwendig ist.
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
Im Forum Bau-Förderung / KfW-Förderung / Zuschüsse Hausbau gibt es 836 Themen mit insgesamt 16951 Beiträgen
Oben