Nur aus Interesse: muss man heute einen machen? Hängt das nicht ein bisschen vom Gutdünken des "Energieberaters" ab?
Das lässt sich den Technischen Mindestanforderungen zum KfW PRogramm 153 entnehmen
Anforderungen an die Luftdichtheit der Gebäudehülle nach Anlage 4 Energieeinsparverordnung bestehen nicht, sofern keine
Lüft
ungsanlage eingebaut wird und kein reduzierter Luftwechsel im Effizienzhausnachweis angesetzt
wird. Die Luftdichtheit der Gebäudehülle eines KfW
-Effizienzhauses muss jedoch messtechnisch
bestimmt werden. Sofern eine mechanische Lüftungsanlage eingebaut wir
d, ist die Luftdichtheit der
Gebäudehülle nach Anlage 4 Energieeinsparverordnung messtechnisch nachzuweisen.
Wie die Bedingung zum Zeitpunkt 2012 war, ließ sich zumindest in Kürze nicht auf der KfW Seite recherchieren. Nicht auszuschließen, dass der Blower-Door-Test keine Pflicht war und/oder nur die Durchführung, nicht aber das Messergebnis, gefordert war.
Das sollte sich mit einem Anruf bei der KfW oder beim Energieberater klären lassen.
@ypg
Hast du in der Diskussion überlesen, dass es um einen Bau aus 2012 geht? Dort gab es natürlich noch das Kfw 70 Haus. Die Frage ist, ob in den damaligen Bedingungen ein BD Test gefordert war und wenn ja, ob ein Richtwert eingehalten werden musste oder nur die Durchführung selbst belegt werden muss.