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Nico2016
Hallo zusammen,
folgende Situation: wir haben die Möglichkeit ein Grundstück zu kaufen, diese hat jedoch die Tücke, dass es aufgrund der Größe nur mit einem Haus auf Grenzbebauung direkt an die Hauswand vom Nachbarhaus bebaut werden kann. Aufgrund dieser Tatsache haben wir mit dem Eigentümer vereinbart, falls keine Baugenehmigung zustande kommt, haben die das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten. Die Architektenkosten und Antragskosten würden vom Eigentümer übernommen. Beim Architekten haben wir ähnlich vereinbart, dass wir bei negativer Baugenehmigung mit Übernahme der angefallenen Kosten zurück treten können.
Nun die Frage: gibt es eine Möglichkeit auch den Darlehensvertrag so zu gestalten, dass wir bei nicht gestatteter Baugenehmigung vom Vertrag zurücktreten können?
Hatte jemand eine Ähnliche Situation?
Gibt es alternative Möglichkeiten, wie ein Darlehensvertrag, nach der Baugenehmigung abzuschließen?
Vielen Dank
LG
folgende Situation: wir haben die Möglichkeit ein Grundstück zu kaufen, diese hat jedoch die Tücke, dass es aufgrund der Größe nur mit einem Haus auf Grenzbebauung direkt an die Hauswand vom Nachbarhaus bebaut werden kann. Aufgrund dieser Tatsache haben wir mit dem Eigentümer vereinbart, falls keine Baugenehmigung zustande kommt, haben die das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten. Die Architektenkosten und Antragskosten würden vom Eigentümer übernommen. Beim Architekten haben wir ähnlich vereinbart, dass wir bei negativer Baugenehmigung mit Übernahme der angefallenen Kosten zurück treten können.
Nun die Frage: gibt es eine Möglichkeit auch den Darlehensvertrag so zu gestalten, dass wir bei nicht gestatteter Baugenehmigung vom Vertrag zurücktreten können?
Hatte jemand eine Ähnliche Situation?
Gibt es alternative Möglichkeiten, wie ein Darlehensvertrag, nach der Baugenehmigung abzuschließen?
Vielen Dank
LG