Rücktrittsrecht vom Darlehen bei fehlender Baugenehmigung

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Zuletzt aktualisiert 17.01.2025
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B

Bieber0815

Henne oder Ei?
Was kann ich mir leisten? - Was darf ich bauen? - Was kann ich mir leisten? - ... Das ist letztlich auch ein Kreis, fast egal, wo man anfängt. Vielleicht kann man es als iterativen Prozess verstehen.

Mit anderen Worten:
Wenn man ein Haus bauen oder kaufen will, muss man einen Planungsprozess in Gang setzen, der im Wesentlichen drei Aspekte umfasst: Grundstück, Haus, Finanzen. Alles bedingt sich gegenseitig und die Planung kostet immer! Am Anfang nur Zeit, irgendwann aber auch Geld, erst wenig (mal ein Buch oder Fahrtkosten), später mehr, wenn tatsächlich gearbeitet wird (Bodengutachten, Bauvoranfrage). Wie das Leben so ist, wird es dabei auch Enttäuschungen geben und es wird der Zeitpunkt kommen, zu dem man schwer wiegende Entscheidungen treffen muss (i.d.R. ohne Kenntnis dessen, was am Ende wirklich bei raus kommt).
 
D

DG

Nun die Frage: gibt es eine Möglichkeit auch den Darlehensvertrag so zu gestalten, dass wir bei nicht gestatteter Baugenehmigung vom Vertrag zurücktreten können?
Hallo Nico,

wie schon beschrieben kann die Bank ja nur Geld auszahlen, wenn auch ein entsprechender Gegenwert vorhanden ist. Ohne Baugenehmigung ist das Objekt ein Luftschloss - würde Dir eine Bank zB vor Baugenehmigung 250T€ auszahlen und Du baust dann gar nicht, weil Du auch gar nicht darfst ... womit wäre der Kredit dann abgesichert?

Man sieht, das geht gar nicht.

IdR werden Kredite auch nach Baufortschritt ausgezahlt, d.h., wenn die Erdarbeiten abgeschlossen sind, erhältst Du eine Rechnung über zB 20T€, weist die bei der Bank nach, rufst dann zB 25-30T€ vom Kredit auf Dein Baukonto ab und zahlst davon die Erdarbeiten und ein paar kleine Rechnungen. Wenn die nächste große Rechnung kommt und damit auch der entsprechende Hausgegenwert hergestellt ist, geht's dann weiter.

Auf die Weise ist dann halbwegs gewährleistet, dass Baufortschritt und aktuelle Kreditbelastung zusammenpassen und man nicht zB auf einem halbfertigen Rohbau die gesamte Kreditsumme liegen hat.

Was man machen kann, ist sich Kredite bzw. die Konditionen im Vorfeld zu sichern, wenn man vermutet, dass die Zinsen wieder steigen werden. Das ist aber nur für Leute interessant, die auch innerhalb eines gewissen Zeitraums definitiv bauen werden bzw. für Profis/Halbprofis, die sowieso immer auf der Suche nach Grundstücken/Immobilien sind. Die Auszahlung kann aber dort auch erst erfolgen, wenn das Objekt auch gekauft bzw. genehmigt wird, andernfalls zahlt man ggflls. Strafen oder weitere Bereitstellungszinsen, wenn man im avisierten Zeitraum kein Objekt baut oder kauft.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt bearbeitet:
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Nico2016

Ok, vielen Dank. Uns ging es lediglich darum, dass wir nicht einen Darlehensvertrag unterschreiben, die Baugenehmigung nicht genehmigt wird und wir finanziell ruiniert sind, weil wir ein Haus bezahlen müssen, was nicht da ist.
 
Zuletzt aktualisiert 17.01.2025
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